Berufliche Umschulung
Aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist
eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft. Wie soll es
beruflich weitergehen, an wen kann ich mich wenden, was ist berufliche
Rehabilitation, kommt eine Umschulung in Frage und wenn ja, wer
finanziert sie?
Rehabilitation in Österreich
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Rehabilitation unterschieden:
- der medizinischen
- der beruflichen und
- der sozialen Rehabilitation
Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder
Krankheit die körperliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, steht
bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung
am Arbeitsmarkt im Vordergrund.
Rechtsgrundlagen sind das Bundesbehindertengesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Behinderteneinstellungsgesetz, die Landesbehinderten- und
Sozialhilfegesetze.
Obwohl die Rehabilitation in Österreich zu den
Pflichtaufgaben der Sozialversicherung zählt, besteht kein
Rechtsanspruch darauf; es handelt sich um sogenannte „Kann-Leistungen“.
Erstanlaufstelle für Fragen rund um das Thema Rehabilitation ist das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen.
Zielgruppen der Rehabilitation und Zuständigkeiten
Für die Rehabilitation sind in Österreich mehrere Einrichtungen bzw.
KostenträgerInnen zuständig. Antwort auf die Frage, wer nun wann, was, mit
welchem Ziel und von welcher Einrichtung erhalten kann, gibt die
Darstellung Zielgruppen der Rehabilitation und Zuständigkeiten im Überblick.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Förderung der
(Wieder)Eingliederung am Arbeitsmarkt nach Unfall oder Krankheit. Um
dieses Ziel zu erreichen, kommen – abhängig von Kostenträger und
Ausgangslage – unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz:
- Übernahme von Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung / Umschulung
- Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und/oder sonstigen Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
- Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle etc. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung ist somit nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen.
Unterschied zu Aus- und Weiterbildung
Die Abgrenzung der Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation von der „normalen“ Erwachsenenbildung ist nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Art und Weise der Finanzierung von Bedeutung.
Während die für Aus- und Weiterbildung anfallenden Kosten
normalerweise selbst zu tragen sind und maximal Bildungsförderungen
beantragt werden können, werden Kosten der beruflichen Aus- und
Weiterbildung im Rahmen einer Rehabilitation von Kostenträgern
übernommen.
- Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nun von den einzelnen KostenträgerInnen erbracht werden können, gibt die Darstellung Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation im Überblick.
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