Zugänge zum Studium

Wer studieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, je nach schulischer oder beruflicher Vorbildung. Es können Studienberechtigungen durch Kurse und Lehrgänge erworben werden, wofür es Förderungen und Beihilfen gibt. Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich bietet hierzu Informationen an.

Matura

Die mit Abstand am weitesten verbreitete Zugangsform zum Studium ist die Matura. Mit einem positiven Maturazeugnis kann an einer Universität inskribiert werden (sofern keine Aufnahmeverfahren bei dem gewählten Studium Voraussetzung sind, siehe unten). An einer Fachhochschule muss zusätzlich auch noch eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.

Berufsreifeprüfung und Studienberechtigungsprüfung

Beide Möglichkeiten bieten auch berufstätigen Menschen die Gelegenheit, Bildungsabschlüsse nachzuholen und ihre weitere Bildungskarriere darauf aufzubauen.

Vorbereitungslehrgänge an FHs

Ein Studium an einer Fachhochschule ist auch dann möglich, wenn man „eine einschlägige berufliche Qualifikation“ nachweisen kann. Dazu zählen: der Abschluss einer Lehre, einer berufsbildenden mittleren Schule oder sonstige Qualifikationen (z.B. Werkmeister). Zusätzlich müssen noch  kostenpflichtige Vorbereitungskurse in verschiedenen Fächern (z.B.  Mathematik, Englisch) besucht und mit einer Prüfung positiv abgeschlossen werden. Die Fächer können je Studiengang variieren. 

Aufnahmeprüfungen

An den Fachhochschulen sind mehrstufige Aufnahmeverfahren zu absolvieren. Zunächst muss eine schriftliche Bewerbung an die FH geschickt werden, danach sind meistens noch ein schriftlicher Test positiv zu absolvieren sowie ein Aufnahmegespräch zu führen.

Erst danach bekommt der/die BewerberIn eine fixe Zusage. Die BewerberInnenzahlen sind auch von der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs stark abhängig. Bei Informationstagen an den Fachhochschulen werden alle nötigen Informationen zum Aufnahmeverfahren erklärt.

Die Fachhochschulen dürfen für die Aufnahmeprüfungen keine Gebühr verlangen. Es kann jedoch sein, dass gereihte Kandidatinnen eine Kaution hinterlegen müssen. 

An den Universitäten gibt es in einigen Massenfächern (Medizin, Psychologie etc.) schon seit Jahren Aufnahmeprüfungen. Mit der Neueinführung der Studienplatzfinanzierung ab dem Wintersemester 2018/19 werden in weiteren Studienrichtungen Zugangsbeschränkungen eingeführt (z.B.: Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften und Sprachen). Hier ist ebenfalls mit Aufnahmeverfahren zu rechnen.

An den Universitäten sind für Aufnahmeprüfungen von den Studierenden in bestimmten Fächern (z.B. Medizin) Gebühren zu bezahlen. 

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