Pflegestipendium
Sie sind arbeitslos und wollen sich beruflich neu orientieren? Für Ausbildungen im Pflegebereich gibt es das AMS Pflegestipendium.
Damit können Personen, die an einer Ausbildung im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 55,01 Euro täglich erhalten, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Bezieher:innen des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert
Wer kann die Förderung erhalten?
Das Pflegestipendium kommt für Sie in Frage, wenn Sie…
- …arbeitslos sind, oder
- …für die Dauer der Ausbildung von Ihrem Betrieb karenziert sind.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Ausbildungen, die mindestens 25 Wochenstunden umfassen und einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor (befristete Begehrenseinreichung bis 31. August 2027)
- Sozialbetreuungsberufe (alle Schwerpunkte: Altenarbeit, Familienarbeit,
Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung)
info
Das Pflegestipendium ist eine Sonderform der „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ (DLU).
>> Förderungen für Ausbildungen für Arbeitslose in anderen Bereichen finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um das Pflegestipendium zu erhalten, muss es vor Beginn der Ausbildung im Rahmen einer AMS-Beratung genehmigt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die Voraussetzungen für den Besuch der Ausbildung erfüllt, also z.B. eine allfällige Aufnahmeprüfung geschafft oder die dafür nötigen Abschlüsse in der Tasche.
- Sie sind am Tag, an dem die Ausbildung startet, mindestens 20 Jahre alt.
- Falls Sie die Matura gemacht oder ein Hochschulstudium abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre nach der Matura die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie die AK-Bildungsberatung).
- Falls Sie die Schule abgebrochen haben, dürfen Sie frühestens 2 Jahre danach – vorausgesetzt, Sie sind dann mindestens 20 Jahre alt - die Ausbildung beginnen (oder es liegen Anspruchsvoraussetzungen nach AlVG vor – dazu berät Sie gerne die AK-Bildungsberatung).
Wie kann ich meinen Antrag stellen?
Das Pflegestipendium beantragen Sie vor Beginn der Ausbildung beim AMS. Ob Sie das persönlich in Ihrer regionalen Geschäftsstelle oder über Ihr eAMS-Konto erledigen, steht Ihnen frei.
Aber Achtung: Davor müssen Sie ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer AMS-Mitarbeiterin bzw. einem AMS-Mitarbeiter führen! Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor Beginn Ihrer Wunsch-Ausbildung Kontakt mit dem AMS auf, damit für diesen Termin noch Zeit bleibt.
Wie hoch ist das Pflegestipendium?
Wie viel Geld Sie über das Pflegestipendium bekommen, wird auf Basis von Tagsätzen berechnet. Für 2026 gilt ein Satz von mindestens 55,01 Euro pro Tag. Wenn Ihr Tagsatz des Arbeitslosengelds höher ist als der Mindesttagsatz des Pflegestipendiums, bekommen Sie für die Dauer der Ausbildung weiterhin Ihr ungekürztes Arbeitslosengeld.
Wenn Sie an einer Arbeitsstiftung teilnehmen, erhalten Sie ein Tagsatz von 51,68 Euro. Der Grund dafür ist, dass Sie zusätzlich ein Stiftungsstipendium (in unterschiedlicher Höhe) erhalten.
Auszahlungstermin
Ihr Pflegestipendium wird im Nachhinein, also am Monatsende, vom AMS ausbezahlt.
Werden auch die Ausbildungskosten übernommen?
Nein. Das Pflegestipendium soll während der Ausbildung Ihre Lebenshaltungskosten abdecken. Falls das Bildungsinstitut, das Sie ausgewählt haben, Kurskosten verrechnet, werden diese nicht vom AMS übernommen.
Darf ich zum Pflegestipendium dazuverdienen?
Ja. Sie dürfen zum Pflegestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese liegt im Jahr 2026 bei 551,10 Euro monatlich.
Das gilt auch für ein allfälliges Taschengeld, das die Schulen der Gesundheits -und Krankenpflege auszahlen. Solange dieses unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, dürfen Sie es parallel zum Pflegestipendium beziehen.
Wie lange kann ich die Förderung beziehen?
Der gesamte Förderzeitraum darf maximal 4 Jahre betragen. In dieser Zeit können Sie das Pflegestipendium für maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen erhalten.
Muss ich während der Ausbildung dem AMS etwas nachweisen?
Ja! Sie müssen dem AMS einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt bringen. Das heißt: Einmal jährlich müssen Sie Ihre Zeugnisse übermitteln. Auch bei Abschluss der Ausbildung schicken Sie dem AMS ihr Zeugnis.
Achtung!
Beratung
Die Expertinnen und Experten der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171 27000) oder per E-Mail (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!
Termine für persönliche und Video- Beratungen können hier vereinbart werden.
Kontakt
Kontakt
AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen
Telefonische Beratung
Mo - Do: 8 - 16 Uhr
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Telefon: +43 5 7171 27000
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