Schuleinschreibung

Die allgemeine Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr absolviert haben, mit dem 1. September desselben Jahres. Die Schulpflicht dauert 9 Jahre. Schulpflichtige Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden (Einschreibung).

Einschreibfristen 

Die Einschreibfristen hängen von der jeweiligen Schule bzw. dem Bundesland ab. Sie werden vom zuständigen Landesschulrat festgelegt. Die Frist für die Anmeldung ist im ersten Semester des Schuljahres vor Schuleintritt. Diese Anmeldefrist wird vom Landesschulrat für Niederösterreich festgesetzt und durch Anschlag an der Schule, Rundschreiben, Zeitungen oder Rundfunk bekannt gemacht.

Erforderliche Dokumente für die Schuleinschreibung

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsbestellungsdekret
  • Bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  • Impfnachweis
  • Sozialversicherungskarte und
  • das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Sprachstandsfeststellung

Die Sprachstandsfeststellung findet 15 Monate vor Schuleintritt, in der Regel also bereits im Kindergarten, statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf findet im Kindergarten individuelle Förderung statt.

 

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