Das Pflichtpraktikum im Studium
Das Pflichtpraktikum im Rahmen des (FH-)Studiums
Im Rahmen des Bachelor-Studiums an einer Fachhochschule ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Dabei sollen praktische Kenntnisse als Ergänzung zum Studium erworben werden. Für Studierende ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten dabei gelten.
In den Lehrplänen (Curriculum) des jeweiligen Studiums steht, welche Ausbildungsinhalte für das Praktikum gelten.
Ob ein Praktikum bezahlt wird, hängt davon ab, ob es sich um ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt.
Dabei ist nicht die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses relevant, sondern die konkrete Ausgestaltung des Tätigkeitsverhältnisses.
Beim Berufs-/Pflichtpraktikum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Entlohnung, Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen etc.
Wichtige Überlegungen vor dem Praktikum
- Ist die Tätigkeit mit dem Curriculum/der Ausbildung abgestimmt? Wichtig für die Anrechnung!
- Welches Vertragsverhältnis gehe ich ein?
- Was werde ich verdienen? AK Brutto – Netto – Rechner
- Welcher Kollektivvertrag gilt?
Auskunft AK Young Hotline 057171 24000
Nach dem Praktikum zu erledigen
- Nachweis der Tätigkeit für das Studium einholen
- Alle Arbeitspapiere vom Dienstgeber abholen
- Nachweis über Praktikum/Zeugnis ausstellen lassen
- Endabrechnung kontrollieren
TIPP
Aufzeichnungen über Arbeitszeit (Kommen/ Gehen/Pausen) und Tätigkeiten machen mit dem AK Zeitspeicher!
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AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen
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