Studienbeihilfe

Die staatliche Studienbeihilfe richtet sich an österreichische StaatsbürgerInnen sowie unter bestimmten Voraussetzungen an EU/EWR-BürgerInnen, Drittstaatsangehörige und Staatenlose sowie Konventionsflüchtlinge. 

Neben ordentlichen Studierenden haben auch Personen, die sich auf eine Studienberechtigungsprüfung vorbereiten, bereits die Möglichkeit, Studienbeihilfe zu bekommen.

Sind die Voraussetzungen gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Studienbeihilfe.

Voraussetzungen

Will man Studienbeihilfe erhalten, muss soziale Bedürftigkeit vorliegen. Dafür sind die Einkünfte und der Familienstand der Antragstellerin / des Antragstellers maßgebend. Ebenso werden die Einkünfte der Eltern beziehungsweise der Ehepartnerin / des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin / des eingetragenen Partners zur Berechnung herangezogen.

Das Studium muss vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen werden. Es gibt aber Ausnahmen für Selbsterhalter:innen, Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung und Studierende, die ein Masterstudium beginnen und das Bachelorstudium vor dem Ende des 33. Lebensjahres abgeschlossen haben. In all diesen Fällen kann sich die Grenze bis zum 38. Lebensjahr erhöhen.

Weiters darf noch kein Studium bzw. keine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen worden sein. Ausnahmen: Ein Masterstudium, das längstens 30 Monate nach Abschluss des Bachelors begonnen wurde und wenn dessen Mindeststudienzeit um nicht mehr als 3 Semester überschritten wurde sowie ein Doktoratsstudium, das innerhalb von 12 Monaten nach dem vorangegangenen Studium begonnen wird.

Man darf höchstens zweimal vorher das Studium gewechselt haben – und auch das nur nach maximal zwei Semestern.

Außerdem muss der sogenannte günstige Studienerfolg (nach 2 Semestern) nachgewiesen werden.

Die im Studienförderungsgesetz vorgesehenen Studienzeiten müssen eingehalten werden. Generell bedeutet das die gesetzliche Studienzeit plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt oder Studium, wenn es keine Abschnitte gibt.

Aktueller Hinweis!

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können geänderte Regelungen im Bezug auf Altersgrenzen, Fristen, Erfolgsnachweise, Bezugsdauer, etc. gelten. Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.

Rechtzeitig beantragen

Für Anträge auf Studienbeihilfe gelten klare Fristen. Sie sollten nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gestellt werden: Für das Wintersemester ist das vom 20. September bis zum 15. Dezember, für das Sommersemester vom 20. Februar bis zum 15. Mai. Zwar werden Anträge auch außerhalb der Antragsfristen entgegengenommen. In diesem Fall wird das Stipendium aber nur ab dem Folgemonat bewilligt, nicht rückwirkend vom Semesterbeginn an.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformulare
  • Kopie des letzten Studienblattes
  • Einkommensnachweise/Einkommenssteuerbescheid (auf Verlangen der Behörde)
  • Lohnzettel oder ArbeitnehmerInnenveranlagungsbescheide für jedes Familienmitglied (auf Verlangen der Behörde)
  • bei Krankengeld, Mindestsicherung, Mietbeihilfe, Kriegsopferrente und ähnlichen Leistungen eine Bestätigung der auszahlenden Stelle
  • Inskriptions-, Zulassungs- bzw. Schulbesuchsbestätigung der Geschwister
  • Nachweis des günstigen Studienerfolgs (im 3. Semester Zeugnisse bzw. erstes Diplomprüfungszeugnis nach Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester)
  • bei Erstanträgen oder Änderungen außerdem das Wehrdienstbuch/den Zivildienstnachweis (falls absolviert), die Heiratsurkunde (falls verheiratet oder ein Elternteil durch eine zweite Ehe den Namen geändert hat), Scheidungsbeschluss bzw. -urteil (im Falle der Scheidung des/der AntragstellerIn oder der Eltern) und falls ein Elternteil bereits gestorben ist, die Sterbeurkunde.

Höhe der Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe beträgt maximal 11.076 Euro.
Je nach Lebenssituation gibt es allerdings Zuschläge beziehungsweise Abzüge. Was für Sie persönlich gilt, erfahren Sie bei unseren Bildungexpert:innen unter: +43 5 7171 27000.

TIPP

Die Arbeiterkammer bietet einen kostenlosen Beihilfen-Rechner, mit dem der Anspruch auf Studienbeihilfe selbst ermittelt werden kann.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stipendium.at und www.oeh.ac.at oder unter der AK Niederösterreich-Hotline +43 5 7171 27000.

 

Kontakt

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