Schularbeiten, Tests, Diktate
Für Schularbeiten, Tests & Diktate gibt es gesetzliche Regeln, mit denen übermäßiger Druck gemildert werden soll.
Was bei Schularbeiten gilt
- Das Stoffgebiet für Schularbeiten muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.
- Der in den letzten beiden Stunden unterrichtete Stoff darf nicht mehr Gegenstand der Schularbeit sein.
- Eine Schularbeit darf auch nicht nach drei schulfreien Tagen bzw. nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung stattfinden.
- Ebenso ist es unzulässig, in allgemein bildenden Schulen mehr als zwei und in berufsbildenden Schulen mehr als drei Schularbeiten pro Woche durchzuführen.
- Korrigiert und beurteilt müssen Schularbeiten innerhalb einer Woche zurückgegeben werden.
- Eine einmalige Wiederholung von Schularbeiten ist vorgesehen, wenn mehr als die Hälfte in der Klasse ein „Nicht genügend" hat.
- Dafür müssen neue Aufgaben gestellt werden - aber vom gleichen Lehrstoff.
- Der Termin, der innerhalb von zwei Woche liegen muss (1 Woche in Berufsschulen), ist bei der Rückgabe der Schularbeit bekannt zu geben.
- Die Frist verlängert sich durch schulfreie Tage
- Wichtig: Es zählt immer die bessere Note!
Tests und Diktate
- Tests und Diktate sind zwei Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.
- Sie dürfen in der allgemein bildenden Pflichtschule und der AHS-Unterstufe nicht länger als 15 Minuten, in der AHS-Oberstufe nicht länger als 20 Minuten dauern.
- An einem Tag darf nur eine schriftliche Überprüfung bzw. nur eine Schularbeit durchgeführt werden.
- Eine schriftliche Überprüfung und eine Schularbeit an einem Tag sind nicht erlaubt!
- Auch Tests und Diktate müssen innerhalb einer Woche korrigiert und benotet zurückgegeben werden.
- Und auch hier gilt: Hat mehr als die Hälfte der SchülerInnen einen „Fünfer", muss eine Wiederholung durchgeführt werden.
- Wenn dies nicht möglich ist, zählt die Note nicht zur Leistungsbeurteilung.
- Wichtig: Tests sind in Unterrichtsgegenständen, in denen mehr als eine Schularbeit vorgesehen ist, nicht zulässig.