Schularbeiten, Tests, Diktate

Für Schularbeiten, Tests & Diktate gibt es gesetzliche Regeln, mit denen übermäßiger Druck gemildert werden soll.

Was bei Schularbeiten gilt

  • Das Stoffgebiet für Schularbeiten muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.
  • Der in den letzten beiden Stunden unterrichtete Stoff darf nicht mehr Gegenstand der Schularbeit sein.
  • Eine Schularbeit darf auch nicht nach drei schulfreien Tagen bzw. nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung stattfinden.
  • Ebenso ist es unzulässig, in allgemein bildenden Schulen mehr als zwei und in berufsbildenden Schulen mehr als drei Schularbeiten pro Woche durchzuführen.
  • Korrigiert und beurteilt müssen Schularbeiten innerhalb einer Woche zurückgegeben werden.
  • Eine einmalige Wiederholung von Schularbeiten ist vorgesehen, wenn mehr als die Hälfte in der Klasse ein „Nicht genügend" hat.
  • Dafür müssen neue Aufgaben gestellt werden - aber vom gleichen Lehrstoff.
  • Der Termin, der innerhalb von zwei Woche liegen muss (1 Woche in Berufsschulen), ist bei der Rückgabe der Schularbeit bekannt zu geben.
  • Die Frist verlängert sich durch schulfreie Tage
  • Wichtig: Es zählt immer die bessere Note!

Tests und Diktate

  • Tests und Diktate sind zwei Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.
  • Sie dürfen in der allgemein bildenden Pflichtschule und der AHS-Unterstufe nicht länger als 15 Minuten, in der AHS-Oberstufe nicht länger als 20 Minuten dauern.
  • An einem Tag darf nur eine schriftliche Überprüfung bzw. nur eine Schularbeit durchgeführt werden.
  • Eine schriftliche Überprüfung und eine Schularbeit an einem Tag sind nicht erlaubt!
  • Auch Tests und Diktate müssen innerhalb einer Woche korrigiert und benotet zurückgegeben werden.
  • Und auch hier gilt: Hat mehr als die Hälfte der SchülerInnen einen „Fünfer", muss eine Wiederholung durchgeführt werden.
  • Wenn dies nicht möglich ist, zählt die Note nicht zur Leistungsbeurteilung.
  • Wichtig: Tests sind in Unterrichtsgegenständen, in denen mehr als eine Schularbeit vorgesehen ist, nicht zulässig.

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