10 Tipps für Ferienjobber
Ein Ferienjob ist ein richtiges Arbeitsverhältnis mit allen Rechten. Wir haben Tipps zusammengestellt, damit der Ferienjob kein Flop wird.
Bist du SchülerIn in einer berufsbildenden Schule? Dann musst du ein verpflichtendes facheinschlägiges Praktikum absolvieren – einmal am Stück, z.B. in den Sommerferien, oder in mehreren Phasen über die Schulzeit verteilt.
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Vor allem in großen Firmen, Banken oder öffentlichen Institutionen beginnt die Bewerbungszeit schon im Herbst des Vorjahres.
1. Nutze dein persönliches Umfeld!
Haben deine Eltern Freunde, die in deiner Wunsch-Branche arbeiten? Kennst du ältere Schüler, die schon ein Praktikum hinter sich haben? Nutze diese Kontakte! Lass all deine Bekannten wissen, wonach du suchst. Oft kommt dann aus einer ganz unerwarteten Richtung ein heißer Tipp…
2. Schreib deinen Traumbetrieb einfach an!
Du weißt ganz genau, was dich interessiert, aber die Firma hat noch nie PraktikantInnen eingestellt? Es spricht nichts dagegen, einfach mutig nachzufragen! Vor allem, wenn du deine Motivation und deine Fähigkeiten gut vermittelst, hast du durchaus Chancen.
Wie geht das?
Hier kannst du nachlesen, wie man eine gute Initiativbewerbung zusammenstellt!
3. Lass dir von der Schule helfen!
Du bist zwar selbst dafür verantwortlich, einen Praktikumsplatz zu finden, deine Schule soll dich dabei aber unterstützen!
An vielen berufsbildenden Schulen gibt es Ansprechpersonen unter den LehrerInnen, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Extra-Service: Frag nach, ob es in deiner Schule Listen aller Betriebe gibt, in denen SchülerInnen bereits ihr Praktikum gemacht haben – besonders hilfreich sind solche mit Bewertung: Haben deine VorgängerInnen dort gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?
Lass dich nicht abspeisen!
Auch wenn deine Schule von sich aus keine nützlichen Angebote stellt: Fordere auf jeden Fall Hilfe ein, wenn du alleine nicht weiter kommst. Notiere dir am besten jedes Mal, wenn du um Unterstützung bittest, und dokumentiere deine Bewerbungsversuche gut, damit du später deine Bemühungen nachweisen kannst.
4. Denk über den Tellerrand hinaus!
Die halbe Klasse bewirbt sich bei denselben drei Banken? Es könnte sich lohnen, auch an kleinere Firmen oder verwandte Branchen zu denken. Eine „praktische Bürotätigkeit“ für HAK-und HAS-SchülerInnen findet man ja auch woanders als bei den üblichen Verdächtigen: Vielleicht kann ein Spediteur im Büro von deinen Fremdsprachenkenntnissen profitieren oder das Hotel ums Eck Unterstützung bei der Verwaltung brauchen?
5. Durchkämme Praktikums- und Jobbörsen!
Offene Stellen findest du in vielen Tages- und Regionalzeitungen, vor allem aber auf Internet-Plattformen.
Diese Adressen könnten dir weiterhelfen:
www.ams.or.at – Im Jobroom des AMS lassen sich auch Praktikumsplätze finden
www.adzuna.at - Praktikumsstellen in Österreich, verschiedene Jobbörsen
www.praktikaboerse.com – Praktikumsstellen in Naturwissenschaft und Technik
www.jobmonitor.com – Jobs und Praktika in Österreich, der Schweiz, Deutschland und anderen Staaten
www.jobbörse.de - Jobs und Praktika in Deutschland
6. Wäre ein Praktikum im Ausland etwas für dich?
Die Praktikumssuche darf die österreichischen Grenzen sprengen. Wenn du im Ausland suchst, gibt’s aber ein paar Besonderheiten zu beachten:
Kläre mit der Schule ab, ob die Zeit im Zielland anerkannt wird und welche Bestätigungen in welcher Sprache du mit heimbringen musst.Informiere dich frühzeitig über mögliche Meldepflichten, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigungen in deinem Wunsch-Land:
Rechtsinfos zur Arbeit im Ausland
www.workpermit.com – Bestimmungen zu einigen Ländern
http://ec.europa.eu/eures - Arbeitsstellen, Informationen über arbeits- und abgabenrechtliche sowie soziale Bedingungen in Europa
https://eurodesk.eu - Infos zu Praktika in EU-Staaten
Hier kannst du nach Praktika im Ausland suchen:
www.jobmonitor.com – Jobs und Praktika in Österreich, der Schweiz, Deutschland und anderen Staaten
www.rollingpin.at - Jobs in Hotels, Restaurants und auf Kreuzfahrtschiffen
www.interconnections.de - Jobs in aller Welt
Hier gibt es noch mehr Unterstützung:
www.ifa.or.at – Der Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) fördert im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ fachbezogene Praktika im europäischen Ausland für SchülerInnen.
Kontakt: IFA, Schönbrunner Straße 3/4, 1040 Wien, Tel. + 43 (0)1 3665544-0, E-Mail: info@ifa.or.atwww.europass.at – Hier findest du die wichtigsten Regeln für Bewerbungen im Ausland
Achtung!
Du musst deine Praktikumsstunden vor Eintritt in das Abschlussjahr nachweisen. Es ist nicht möglich, erst im letzten Schuljahr Arbeit am Samstag anrechnen zu lassen!
Du hast dich schon sehr bemüht, alle Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen und trotzdem nichts gefunden?
Dokumentiere während deiner Suche unbedingt deine Anstrengungen mit Datum und Art der Aktivität (z.B. Suche in Jobbörsen, Schreiben von Bewerbungen, Gespräche mit LehrerInnen etc.)!
Dann solltest du möglichst rasch mit den zuständigen LehrerInnen sprechen. Sie beziehen die Schulleitung, die Erziehungsberechtigten, vielleicht auch die Schulbehörden und auf deinen Wunsch die Schülervertretung ein.
Wenn sie – vor allem mithilfe deiner Dokumentation – feststellen, dass du wirklich intensiv gesucht hast und du trotzdem keine Praxismöglichkeit finden konntest, entfällt die Verpflichtung zum Praktikum. Ein Grund kann z.B. sein, dass die Situation am regionalen Arbeitsmarkt extrem schlecht ist und dir ein Ausweichen woandershin nicht zumutbar ist.
Sie möchten bei einer Firma ein Praktikum machen? Dann heißt es aufpassen! Nur selten gibt es klare Regeln. Immer wieder melden sich in der AK Beratung enttäuschte Jugendliche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben.
Oder: Es gab nicht einmal eine Anmeldung zur Sozialversicherung, die PraktikantInnen arbeiteten ohne Einschulung mit gefährlichen Maschinen, das „Praktikum“ war nicht auf die Ausbildung anrechenbar...
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis. Dazu müssen aber die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses (wie Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht) überwiegend erfüllt sein. Pflichtpraktika im Hotel- und Gastgewerbe sind regelmäßig Arbeitsverhältnisse. Bei einem Arbeitsverhältnis hat man mehr Rechte, zum Beispiel auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Vor Antritt des Praktikums
Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektivvertrags- Zugehörigkeit des Betriebes abklären.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren - und bei unregelmäßiger Arbeitszeit, die freien Tage im Vorhinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt!
Sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt, bedeutet das: kein Lohn oder Gehalt nach dem Kollektivvertrag sondern (wenn vereinbart) ein „Taschengeld“, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsanspruch. Dafür gibt es in der Regel keine Bindung an Arbeitszeiten und im Mittelpunkt muss die Vermittlung von Inhalten passend zur schulischen Ausbildung stehen, nicht eine Arbeitsleistung.
Während des Praktikums
Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit führen und aufbewahren, um – wenn nötig – die Art und Dauer des Arbeitseinsatzes nachweisen zu können.
Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!
Wichtig: Der Arbeitgeber muss PflichtpraktikantInnen mit Bezahlung vor Antritt des Praktikums bei der Gebietskrankenkasse anmelden und ihm/ ihr umgehend eine Abschrift dieser Anmeldung aushändigen. Bei einem Pflichtpraktikum ohne Bezahlung bleibt der Unfallversicherungsschutz über die SchülerInnen- bzw. StudentInnenunfallversicherung aufrecht, ebenso eine bestehende Mitversicherung bei den Eltern.
Nach dem Praktikum
Keine – meist klein gedruckte – Verzichtserklärung unterschreiben!
Wenn zustehendes Entgelt bei einem Arbeitsverhältnis nicht ausbezahlt wurde (zB Urlaubsersatzleistung, Überstundenentlohnung) soll der Arbeitgeber umgehend und schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Vorsicht: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.
Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung vom Finanzamt zurückverlangt werden. Lohnsteuerpflichtig ist, wer über das Jahr gerechnet über 12.600 Euro verdient.
Wer unter 12.600 Euro verdient hat und Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wurden, kann sich die sogenannte Negativsteuer zurückholen.
Wenn es zu Problemen kommt, so ist es sinnvoll, umgehend mit dem Betriebsrat des Betriebs, mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.
AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
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- Informationen über Schulen
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