Lehrabschluss nachholen
Wer seine Lehre nicht abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die
dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen
Berufsabschluss erwerben.
Wer ist zur Prüfung zugelassen?
- Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn sie mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben, ihr Lehrverhältnis aufgelöst wurde und sie keine Möglichkeit haben, die Lehre abzuschließen. Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist erst zu dem Zeitpunkt möglich, an dem der Prüfungswerber in einem regulären Lehrverhältnis frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
- Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen, wenn sie den Erwerb der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse glaubhaft machen können (in der Regel ist dies die Hälfte der regulären Lehrzeit z.B. als Hilfskraft)
- Personen mit Behinderung, die im Wege der Rehabilitation in einem Beruf
ausgebildet wurden, sind ebenfalls zur Prüfung zugelassen, und zwar ohne
Rücksicht auf das genannte Mindestalter.
Die Vorbereitung
Zur Prüfungsvorbereitung werden für manche Lehrberufe
Vorbereitungslehrgänge angeboten. Manche Lehrgänge umfassen 1 bis 4
Semester, andere dauern einige Stunden oder wenige Tage. Die
Unterrichtszeit ist unterschiedlich, aber der Besuch ist in der Regel
berufsbegleitend möglich.
Vorbereitungslehrgänge sind gebührenpflichtig, die Kosten richten sich
wesentlich nach der Kursdauer. Bezüglich Kurskostenunterstützungen
beraten wir Sie gerne im Rahmen der AK Niederösterreich-Bildungsberatung unter der
Ortstarifnummer +43 5 7171 27000.
Die Prüfung
Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt. Sie
unterscheidet sich in den Berechtigungen nicht von anderen
Lehrabschlussprüfungen.
Antragstellung
Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragt werden. Die Zulassung wird per Bescheid erteilt.
Beratung
Die ExpertInnen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/29000) oder per E-Mail (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!
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Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
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