Lehrabschluss nachholen

Wer seine Lehre nicht abgeschlossen hat oder Tätigkeiten verrichtet, die dem Berufsbild eines Lehrberufes entsprechen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lehrabschlussprüfung ablegen und dadurch einen Berufsabschluss erwerben.

Wer ist zur Prüfung zugelassen?

  • Lehrlinge können die Abschlussprüfung machen, wenn sie mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert haben, ihr Lehrverhältnis aufgelöst wurde und sie keine Möglichkeit haben, die Lehre abzuschließen. Der Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist erst zu dem Zeitpunkt möglich, an dem der Prüfungswerber in einem regulären Lehrverhältnis frühestens die Prüfung hätte ablegen dürfen.
  • Auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die Prüfung ablegen, wenn sie den Erwerb der für den jeweiligen Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse glaubhaft machen können (in der Regel ist dies die Hälfte der regulären Lehrzeit z.B. als Hilfskraft)
  • Personen mit Behinderung, die im Wege der Rehabilitation in einem Beruf ausgebildet wurden, sind ebenfalls zur Prüfung zugelassen, und zwar ohne Rücksicht auf das genannte Mindestalter.

Die Vorbereitung

Zur Prüfungsvorbereitung werden für manche Lehrberufe Vorbereitungslehrgänge angeboten. Manche Lehrgänge umfassen 1 bis 4 Semester, andere dauern einige Stunden oder wenige Tage. Die Unterrichtszeit ist unterschiedlich, aber der Besuch ist in der Regel berufsbegleitend möglich.

Vorbereitungslehrgänge sind gebührenpflichtig, die Kosten richten sich wesentlich nach der Kursdauer. Bezüglich Kurskostenunterstützungen beraten wir Sie gerne im Rahmen der AK Niederösterreich-Bildungsberatung unter der Ortstarifnummer +43 5 7171 27000.

Die Prüfung

Die Lehrabschlussprüfung wird vor einer Kommission abgelegt. Sie unterscheidet sich in den Berechtigungen nicht von anderen Lehrabschlussprüfungen.

Antragstellung

Die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung muss bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Wirtschaftskammer beantragt werden. Die Zulassung wird per Bescheid erteilt.

Beratung

Die ExpertInnen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/29000) oder per E-Mail  (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!

 

Kontakt

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AK Bildungsberatung

Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:

- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
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