Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (= Selbsterhalter:innenstipendium)

Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Selbst­er­halt­er:inn­en-Stipen­dium!

Wer Anspruch hat

Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest 8.580 Euro pro Jahr (ab dem 1. September 2024: 10.692 Euro) erzielt haben. Das Studium muss vor dem 33. Lebensjahr begonnen werden, bei längerem Selbsterhalt liegt die Altersgrenze sogar bei Vollendung des 38. Lebensjahres. 

Das Einkommen der Eltern spielt beim Selbsterhalter:innen-Stipendium, im Ge­gen­satz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.

Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Sti­pen­di­um (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.

Höhe des Stipendiums

Das Selbsterhalter:innenstipenium beträgt grundsätzlich 10.692 Euro pro Jahr und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen oder vermindern. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt das Selbsterhalter:innenstipendium sogar 11.076 Euro pro Jahr.
 

Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studien­dauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).

Antrag stellen

Die Antragstellung erfolgt über die vorgesehenen Formulare der Studienbeihilfe, die bei der Stipendienstelle und über die Homepage www.stipendium.at erhältlich sind. Bei Fragen oder Unklarheiten werden Sie bei der Stipendienstelle beraten!

Aktueller Hinweis!

Aufgrund der Covid-19-Pandemie können geänderte Regelungen im Bezug auf Altersgrenzen, Fristen, Erfolgsnachweise, Bezugsdauer etc. gelten. Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.


Beratung

Die Expert:innen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail  (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!

Persönliche und Video-Beratungs-Termine können hier gebucht werden.

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