Studentin lernt konzentriert
© contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Familienbeihilfe nach der Ma­tu­ra

Ob nach der Matura Schluss ist mit der Familienbeihilfe oder nicht, hängt davon ab, wie's nach der Schule weiter­geht. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:

Matura bestanden, danach Jobsuche

Dürre Zeiten: Wenn Sie sich nach der bestandenen Matura einen Job suchen, haben Sie keinen Anspruch auf Familien­bei­hilfe. Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nur bis zum 18. Ge­burts­tag. Danach gibt es nur Familienbeihilfe, wenn eine Berufsausbildung (Schule, Studium, Fach­hoch­schule etc.) ge­macht wird.

Matura bestanden, Job angetreten

Wenn Sie gleich nach der Matura zu arbeiten beginnen, er­lischt der Anspruch auf Familien­bei­hilfe. Ausnahme: Sie machen zwischen Schule und Studium einen Ferialjob.

Good News

Auch wenn Sie erst später zu studieren beginnen, weil Sie zuerst Arbeitsluft schnuppern wollen oder müssen: Sobald Sie mit einem Studium anfangen, lebt Ihr Anspruch auf Fa­milien­beihilfe wieder auf. Es kann ein Antrag gestellt werden - vor­aus­ge­setzt, Sie haben die Altersgrenze von 24 (bzw. 25) Jahren noch nicht überschritten.

Matura bestanden, Studium ab Herbst

In der Zeit zwischen Matura und dem frühestmöglichen Be­ginn der weiteren Berufsausbildung (z.B. Uni, FH) besteht ein An­spruch auf Familienbeihilfe.

Matura nicht bestanden

Wenn Sie zum nächstmöglichen Maturatermin antreten und sich ernsthaft und zielstrebig be­müh­en, die Matura zu schaffen, entscheidet die Nachprüfung. Also lernen und auf jeden Fall zur nächst­­möglichen Maturaprüfung antreten!

Job und Einkünfte während des Studiums

Familienbeihilfe bekommen und gleichzeitig Geld verdienen - das geht, zumindest in einen ge­wissen Rahmen. Bis zum 19. Geburtstag können Sie beliebig viel verdienen. In dem Kalenderjahr, in dem Sie Ihren 20. Geburtstag feiern, kann sich das selbst­ver­diente Geld aber auf die Familienbeihilfe aus­wirk­en. Der ver­diente Betrag darf ab 1.1.2020 die Steuerbemessungsgrundlage von 15.000 Euro nicht über­schreit­en. Urlaubs- und Weih­nachts­geld werden dabei nicht eingerechnet.

Übrigens ...
Die Steuerbemessungsgrundlage ist das Brutto­ge­halt abzüglich der Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge und der steuerfreien Beträge (Werbungskosten). Für Fragen zum Thema Steuer steht Ihnen Ihre zuständige Arbeiterkammer gerne zur Verfügung.

Zu viel verdient? 
Wenn Sie über den genannten Be­trag von 15.000 Euro kommen, muss nicht die gesamte Familien­bei­hilfe für das betreffende Kalenderjahr zu­rück­ge­zahlt werden, sondern nur die Differenz, mit der der zu­lässige Betrag überschritten wurde.


Präsenz- oder Zivildienst nach Matura

In der Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Sie Ihre Be­rufs­aus­bild­ung nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich fort­setz­en. In der Zeit zwischen Ende des Präsenz- oder Zivildienstes und nächstmöglichen Beginn einer Ausbildung besteht ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe. 

Unser Tipp
Kontrollieren Sie die Zahlungen – es kann passieren, dass die Familienbeihilfe nach der Matura eingestellt wird. Dem Finanzamt müssen Sie jedenfalls einen Nachweis über die Fortsetzung der Berufsausbildung vorlegen. 

Achtung!
Wenn Sie es sich anders überlegt haben und doch keine weitere Ausbildung mehr nach dem Präsenz- oder Zivildienst machen wollen, wird die Familien­bei­hilfe zurückgefordert!


Familienbeihilfe selbst beantragen

Es ist möglich, dass Sie oder der Elternteil, der die Familien­bei­hilfe bezieht, beim Finanzamt die Direktauszahlung der Familien­bei­hilfe und des Kinderabsetzbetrages auf Ihr Giro­konto be­an­trag­en. Da aus unterhalts- und steuer­recht­lichen Gründen die Familienbeihilfe ein Anspruch des be­ziehend­en Eltern­teiles bleibt, muss er sich am Antragsformular damit ein­ver­stand­en erklären.

Achtung!
Allfällige Rückforderungen richten sich immer an die Eltern!

Kontakt

Kontakt