Förderungen für Studierende

Studieren ist teuer. Studierende sind nicht selten in Geldnot. Stipendien, Beihilfen und steuerliche Erleichterungen können da Gold wert sein. Die Bildungsexpert:innen der AK Niederösterreich zeigen, wie Studierende an mehr Geld für die Ausbildung kommen und welche Kriterien zu beachten sind.

Wer darf Förderungen beantragen?

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind ordentliche Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen. Bewerber:innen für die Studienberechtigung oder FH- Zulassungs-Prüfungen können ebenfalls eine Förderungen erhalten, jedoch höchstens für die Länge von zwei Semestern.

Familienbeihilfe

Bis zum 24. Lebensjahr besteht generell Anspruch auf Familienbeihilfe für Student:innen. Das Bundeskanzleramt hat die Auszahlungsrichtlinien für Studierende hier zusammengefasst. Zu beachten sind vor allem die Regelungen für die Anhebung der Altersgrenze, den Wegfall der Familienbeihilfe und eigene Einkünfte arbeitender Student:innen.

TIPP

Studierende, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst versichern. Für Ihre Situation entsprechende Informationen erhalten Sie bei der österreichischen Sozialversicherung.

Studienbeihilfe, Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und sonstige Förderungen

  • Die Möglichkeit des Selbsterhalter:Innen-Stipendiums bietet sich Studierenden, die sich seit wenigstens vier Jahren selbst erhalten haben (Zeiten des Präsenz- und Zivildiensts gelten auch als Zeiten des Selbsterhalts). Ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 8.580 Euro (ab dem 1. September 2024: 10.692 Euro) abzüglich Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die Beihilfe wird monatlich ausbezahlt, insgesamt werden maximal 11.076 Euro Euro pro Jahr vergeben. Das Höchstalter bei Studienantritt beträgt grundsätzlich 33 Jahre, kann sich aber durch längeren Selbsterhalt sowie durch Kindererziehung oder Behinderung erhöhen.

  • Für die Studienbeihilfe müssen keine vier Jahre Selbsterhalt vorgewiesen werden, sondern hier ist das elterliche Einkommen für die Berechnung maßgeblich.

TIPP

Mit dem AK-Stipendienrechner können Studierende die voraussichtliche monatliche Unterstützung während ihrer Ausbildung ermitteln.

Förderungen für Studierende mit Erwerbstätigkeit

Studierende, die mehr als geringfügig arbeiten, können um Bildungskarenz beziehungsweise Bildungsteilzeit beim Betrieb ansuchen. Das Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld wird über das AMS bezogen. Detaillierte Informationen gibt's bei unseren Bildungsexpert:innen. Wer über der Besteuerungsgrenze verdient kann jährliche Ausbildungskosten im Zuge der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. 

Beratung

Die Expert:innen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail  (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!

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Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:

- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
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