Förderungen für Ausbildungen im Gesundheitsbereich

Schüler:innen, die einen Beruf im Gesundheits- und Krankenpflegebereich erlernen wollen, erhalten mitunter ein sogenanntes monatliches "Taschengeld" während ihres Schulbesuches, doch auch dieses reicht oft nicht aus. Vor allem erwachsene Auszubildende, die sich erst im zweiten Bildungsweg für einen Gesundheitsberuf entscheiden, müssen oft finanzielle Engpässe während der Aus- oder Fortbildung in Kauf nehmen.

Für Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Krankenpflegebereich werden aber von verschiedenen Stellen Förderungen angeboten. 

Pflegestipendium

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Pflegeassistenz-Ausbildung
  • Pflegefachassistenz-Ausbildung
  • Ausbildung Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Schule)
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe

TIPP

Ab 01.09.2024 (Ausbildungsbeginn) werden auch Personen gefördert, die eine Fachhochschule für Gesundheits- und Krankenpflege besuchen. Eine Antragstellung ist für diese Ausbildung allerdings nur bis zum 31.08.2025 möglich, sofern das Budget nicht schon vorher ausgeschöpft wurde.

Voraussetzungen

Es müssen 2 Jahre nach der Ausbildungspflicht vergangen sein, somit beträgt das Mindestalter 20 Jahre. 

Höhe der Förderung

Im Jahr 2024 beträgt das Stipendium 51,20 Euro täglich (= 1.587,20 Euro bei einem Monat mit 31 Tagen). Sollte der Arbeitslosengeldanspruch höher sein, so wird dieser Betrag ausbezahlt.  

Kontakt

Ihre regionale Geschäftsstelle https://www.ams.at/organisation#niederoesterreich


NÖ Pflegeausbildungsprämie

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz 
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor 

Voraussetzungen

Die Ausbildung muss an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung erfolgen.  

Wie hoch ist die Förderung?

  • Personen, die keine materielle Existenzsicherung über das AMS (Pflegestipendium, Fachkräftestipendium, Weiterbildungsgeld etc.) beziehen, erhalten 600 Euro pro Monat für die Mindestdauer der jeweiligen Ausbildung.  

Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 2742 275 70-0
E-Mail: office@gff-noe.at 
https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/


Fachkräftestipendium (AMS)

Ziel des Fachkräftestipendiums ist, Mangelberufe in unterschiedlichen Branchen zu fördern. Arbeitnehmer:innen und Arbeitslose werden vom AMS für maximal drei Jahre mindestens in Höhe der Ausgleichszulage finanziert.

Wer darf das Fachkräftestipendium beantragen?

Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtliche Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:

  • Es müssen 208 Wochen (= 4 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensionsversicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre nachgewiesen werden. Darunter fallen auch Lehrzeiten und unter Umständen auch Zeiten wie Kinderbetreuungsgeldbezug und Präsenz- oder Zivildienst.
  • Die höchste abgeschlossene Ausbildung muss unter dem Hochschul- bzw. Meisterniveau liegen.
  • Ein Nachweis der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung ist zu erbringen. Unabhängig davon, darf das AMS auch eine gesonderte "Eignungsprüfung" veranlassen
  • Der Hauptwohnsitz muss in Österreich liegen.

Für welche Ausbildungen gilt das Fachkräftestipendium?

Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt.

Höhe

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis während des Fachkräftestipendiumbezuges karenzieren: 38,60 Euro täglich (Stand 2024)
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis direkt vor Beginn des Fachkräftestipendiumbezuges selbst gekündigt oder durch eigenes Verschulden verloren haben: In den ersten 4 Wochen erhalten diese den Mindestsatz von 38,60 Euro (Stand 2024), danach erhalten sie die Leistung in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. 38,60 Euro (Stand 2024).
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst haben, die gekündigt wurden oder bereits Arbeitslosengeld oder dergleichen bezogen haben: Das Fachkräftestipendium entspricht dem Wert des fiktiven Arbeitslosengeldbezuges, mindestens aber 38,60 Euro täglich (Stand 2024)

Geringfügige Beschäftigung:

Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten Sie mit Beginn des Fachkräftestipendienbezuges eine geringfügige Beschäftigung bei dem selben Betrieb eingehen, bei dem Sie gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, dann erhalten Sie maximal den Tagsatz von 38,60 (Stand 2024) Euro auch wenn der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes höher läge. Wenn aber zwischen der vorhergehenden und der geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt, können Sie auch den höheren Tagsatz beziehen. Sollte der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes ohnedies geringer sein, als der Mindesttagsatz beim Fachkräftestipendium, dann ist diesbezüglich nichts zu befürchten.

Info

Mehr Details sowie Links und Downloads zum Thema erhalten Sie im Artikel über das Fachkräftestipendium.

Arbeitsplatznahe Qualifizierung AQUA (AMS)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Fachkräftemangel.
  • Erwachsene Arbeitsuchende, die beim AMS Niederösterreich als arbeitslos vorgemerkt sind und eine am Arbeitsmarkt nachgefragte, zertifizierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten.

Voraussetzungen

  • Die theoretische Qualifizierung wird bei einem externen Schulungsträger absolviert (z.B. Kurs bei einer Bildungseinrichtung).
  • Sie muss überbetrieblich verwertbar sein und vom AMS befürwortet werden. 
  • Die praktische Ausbildung findet im Unternehmen statt.
  • Die AQUA muss mindestens 13 Wochen dauern und 16 Wochenstunden umfassen.
  • Bei AQUA mit dem Ziel „Lehrabschlussprüfung“ ist die Dauer mit maximal der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt. Anrechenbare Vorkenntnisse sind zu berücksichtigen.
  • Bei AQUA ohne Lehrabschlussprüfung darf die praktische Ausbildung höchstens doppelt so lange wie die theoretische dauern.
  • Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und eines Bildungsplans.
  • Das AMS erwartet, dass der Ausbildungsbetrieb die Teilnehmer:innen nach AQUA in ein Dienstverhältnis übernimmt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Das Unternehmen finanziert die Qualifizierungskosten.
  • Das Arbeitsmarktservice NÖ kümmert sich um die Existenzsicherung der Teilnehmer:innen.

Kontakt

Ihre regionale AMS Geschäftsstelle


Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (AMS)   

Für eine Ausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegebereich kann eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch genommen werden. Das AMS unterstützt Arbeitnehmer:innen bei der Unterbrechung beziehungsweise Reduzierung der Arbeitsstunden zum Zweck der Fortbildung.

Voraussetzung

Voraussetzung für beide Varianten ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung im Betrieb, die der Karenz beziehungsweise der Teilzeit vorangeht. Bei der Bildungsteilzeit darf man 6 Monate vor Beginn des Stundenausmaß nichts verändern. Für Saisonarbeitskräfte gelten Sonderregelungen. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind zu erfüllen. Zudem muss der Betrieb mit einer Karenzierung oder Stundenreduzierung einverstanden sein.

Bildungskarenz

  • Während der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmer:innen vom AMS Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus dürfen karenzierte ArbeitnehmerInnen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich (Stand 2024) dazuverdienen.
  • Die Karenz muss mindestens zwei Monate bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Es müssen mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung investiert werden.

Info

Genaue Details zu den Kriterien für den Erhalt der Förderung können Sie im Artikel Bildungskarenz nachlesen.

Bildungsteilzeit

  • Während der Bildungsteilzeit erhalten ArbeitnehmerInnen vom AMS einen Fixsatz von 1 Euro (Stand 2024) für jede reduzierte Stunde der Wochenarbeitszeit, täglich.
  • Die Bildungsteilzeit muss mindestens vier Monate bis zu zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
  • Es müssen mindestens 10 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung in Aus- und Weiterbildung investiert werden.
  • Der/die Dienstnehmer:in muss die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent aber maximal um 50 Prozent reduzieren (10 Stunden müssen jedoch immer verbleiben und die Entlohnung muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen).

Info

Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel Bildungsteilzeit.

Schul- und Studienbeihilfe

Einige Gesundheitsberufe werden an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, Universitäten oder Fachhochschulen gelehrt. Schüler:innen und Studierende mit sozialer Förderungswürdigkeit können finanziell unterstützt werden.

Info

Nähere Informationen zu den Modalitäten sowie Links und Downloads finden Sie in den Artikeln:

Kursförderungen

Unter Umständen kann eine finanzielle Unterstützung für entstehende Kurskosten zur Verfügung stehen.
Die AK Niederösterreich bietet beispielsweise den "Bildungsbonus spezial" mit dem Schwerpunkt Gesundheitsberufe (Heimhilfe, Pflegeassistenz bzw -fachassistenz, medizinische Assistenzberufe) an. 


Bildungsbonus-spezial

Mit dem "Bildungsbonus-spezial" der AK Niederösterreich wird jeweils für eine definierte Zeitspanne der Besuch klar festgelegter Bildungsmaßnahmen unterstützt. Die Inhalte richten sich nach bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen und gelten jeweils für eine Förderperiode (aktuell 01.09.2021 bis 31.08.24).

Im Rahmen der vierten Förderperiode (1.9.2021 bis 31.8.2024) werden im Gesundheitsbereich die Berufe Heimhilfe und Pflegeassistenz/
-fachassistenz und medizinische Assistenzberufe gefördert:

  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die AK-Mitgliedschaft.
  • Der Antrag ist bis sechs Monate nach Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum beziehungsweise das Kursende) zu stellen.
  • Die Kurskosten wurden selbst (privat) getragen.
  • Für alle Schwerpunkte wird ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- beziehungsweise Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis benötigt.

 

Förderhöhe

  • Heimhilfe und medizinische Assistenzberufe:
    50 Prozent der Kurskosten bis 500 Euro
  • Pflegeassistenz/ - fachassistenz:
    50 Prozent bis 600 Euro

INFO

Die Details zur Kurskostenförderung und der Antragstellung für den "Bildungsbonus-spezial" finden Sie auch im Artikel AK Bildungsförderungen.

NÖ Bildungsförderung

Kurskosten werden auch vom Land Niederösterreich gefördert, zum Beispiel

  • mit der "NÖ Bildungsförderung",
  • dem Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck"
  • der NÖ Pflegeausbildungsprämie bzw. Bildungscheck
  • und dem Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales". 

Die Richtlinien und Antragsformulare erhalten Sie auf der Website noe.gv.at.


NÖ Bildungsscheck

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Heimhilfe
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe 

Voraussetzungen

Die Ausbildung muss an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung erfolgen.  

Wie hoch ist die Förderung?

Das Schulgeld wird bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro gefördert. 

Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 2742 275 70-0
E-Mail: office@gff-noe.at
https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/

Beratung

Die Expert:innen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail  (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!

Termine für persönliche oder Video- Beratungen können Sie hier buchen.

 

Kontakt

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AK Bildungsberatung

Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:

- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen

Telefonische Beratung
Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 14 Uhr

Telefon: +43 5 7171 27000

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