Förderungen für Ausbildungen im Gesundheitsbereich

Schüler:innen, die einen Beruf im Gesundheits- und Krankenpflegebereich erlernen wollen, erhalten mitunter ein sogenanntes monatliches "Taschengeld" während ihres Schulbesuches, doch auch dieses reicht oft nicht aus. Vor allem erwachsene Auszubildende, die sich erst im zweiten Bildungsweg für einen Gesundheitsberuf entscheiden, müssen oft finanzielle Engpässe während der Aus- oder Fortbildung in Kauf nehmen.

Für Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Krankenpflegebereich werden aber von verschiedenen Stellen Förderungen angeboten. 

Pflegestipendium

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Pflegeassistenz-Ausbildung
  • Pflegefachassistenz-Ausbildung
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor

TIPP

Seit 01.09.2024 (Ausbildungsbeginn) werden auch Personen gefördert, die eine Fachhochschule für Gesundheits- und Krankenpflege besuchen. Eine Antragstellung ist für diese Ausbildung allerdings nur bis zum 31.08.2027 möglich, sofern das Budget nicht schon vorher ausgeschöpft wurde.

Voraussetzungen

Es müssen 2 Jahre nach der Ausbildungspflicht vergangen sein, somit beträgt das Mindestalter 20 Jahre. 

Höhe der Förderung

Im Jahr 2026 beträgt das Stipendium 55,01 Euro täglich (= 1.705,31 Euro bei einem Monat mit 31 Tagen). Sollte der Arbeitslosengeldanspruch höher sein, so wird dieser Betrag ausbezahlt.  

Kontakt

Ihre regionale Geschäftsstelle https://www.ams.at/organisation#niederoesterreich

NÖ Pflegeausbildungsprämie

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz 
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor 

Die Ausbildung muss an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung erfolgen.  

Wie hoch ist die Förderung?

  • Personen, die über das AMS keine finanzielle Unterstützung bekommen, erhalten 658,50 Euro pro Monat für die Mindestdauer der jeweiligen Ausbildung.

Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 275 70
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Internet: https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/

NÖ Refundierung Studiengebühren

Voraussetzungen

Die Erstattung der Studiengebühren des FH-Bachelorstudiums Gesundheits- und Krankenpflege wäre nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • Bezug eines AMS Pflegestipendiums ODER
  • Bezug der NÖ Pflegeausbildungsprämie
  • bereits begonnenes oder in Kürze beginnendes Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an einer niederösterreichischen Fachhochschule

Wie hoch ist die Förderung?

Die Studierenden müssen die Studiengebühren zuerst selbst bezahlen. Wenn sie die Kosten nachweisen können (Einzahlungsnachweis von der FH ausgestellt erforderlich!), bekommen sie das Geld zurück. Eine Rückerstattung der Studiengebühren ist pro Semester möglich. Die ÖH-Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 275 70 
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Internet: www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at

Fachkräftestipendium (AMS)

Ziel des Fachkräftestipendiums ist, Mangelberufe in unterschiedlichen Branchen zu fördern. Arbeitnehmer:innen und arbeitslos gemeldete Personen werden vom AMS für maximal drei Jahre mindestens in Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes finanziert.

Wer darf das Fachkräftestipendium beantragen?

Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:

  • Es müssen 208 Wochen (= 4 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensionsversicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre nachgewiesen werden. Darunter fallen auch Lehrzeiten und unter Umständen auch Zeiten wie Kinderbetreuungsgeldbezug und Präsenz- oder Zivildienst.
  • Die höchste abgeschlossene Ausbildung muss unter dem Hochschul- bzw. Meisterniveau liegen.
  • Ein Nachweis der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung ist zu erbringen. Unabhängig davon, darf das AMS auch eine gesonderte "Eignungsprüfung" veranlassen
  • Der Hauptwohnsitz muss in Österreich liegen.

Für welche Ausbildungen gilt das Fachkräftestipendium?

Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt.

Höhe

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis während des Fachkräftestipendiumbezuges karenzieren: 41 Euro täglich (Stand 2026).

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis direkt vor Beginn des Fachkräftestipendiumbezuges selbst gekündigt oder durch eigenes Verschulden verloren haben: In den ersten 4 Wochen erhalten diese den Mindestsatz von 41 Euro (Stand 2026), danach erhalten sie die Leistung in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. 41 Euro (Stand 2026).

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst haben, die gekündigt wurden oder bereits Arbeitslosengeld oder dergleichen bezogen haben: Das Fachkräftestipendium entspricht dem Wert des fiktiven Arbeitslosengeldbezuges, mindestens aber 41 Euro täglich (Stand 2026).

Geringfügige Beschäftigung:

Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten:

Wenn Sie mit dem Fachkräftestipendium eine geringfügige Beschäftigung beim selben Betrieb anfangen, bei dem Sie vorher gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, bekommen Sie höchstens 41 Euro (Tagsatz Fachkräftestipendium Stand 2026). Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitslosengeld eigentlich höher wäre. Wenn aber mindestens ein Monat Pause zwischen der alten und der neuen, geringfügigen Beschäftigung liegt, können Sie auch mehr Geld bekommen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld sowieso weniger als 41 Euro pro Tag wäre, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Info

Mehr Details sowie Links und Downloads zum Thema erhalten Sie im Artikel über das Fachkräftestipendium.

Arbeitsplatznahe Qualifizierung AQUA (AMS)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Fachkräftemangel.
  • Erwachsene Arbeitsuchende, die beim AMS Niederösterreich als arbeitslos vorgemerkt sind und eine am Arbeitsmarkt nachgefragte, zertifizierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten.

Voraussetzungen

  • Die theoretische Qualifizierung wird bei einem externen Schulungsträger absolviert (z.B. Kurs bei einer Bildungseinrichtung).
  • Sie muss überbetrieblich verwertbar sein und vom AMS befürwortet werden. 
  • Die praktische Ausbildung findet im Unternehmen statt.
  • Die AQUA muss mindestens 13 Wochen dauern und 16 Wochenstunden umfassen.
  • Bei AQUA mit dem Ziel „Lehrabschlussprüfung“ ist die Dauer mit maximal der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt. Anrechenbare Vorkenntnisse sind zu berücksichtigen.
  • Bei AQUA ohne Lehrabschlussprüfung darf die praktische Ausbildung höchstens doppelt so lange wie die theoretische dauern.
  • Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und eines Bildungsplans.
  • Das AMS erwartet, dass der Ausbildungsbetrieb die Teilnehmer:innen nach AQUA in ein Dienstverhältnis übernimmt.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Das Unternehmen finanziert die Qualifizierungskosten.
  • Das Arbeitsmarktservice NÖ kümmert sich um die Existenzsicherung der Teilnehmer:innen.

Kontakt

Ihre regionale AMS Geschäftsstelle

Schul- und Studienbeihilfe

Einige Gesundheitsberufe werden an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, Universitäten oder Fachhochschulen gelehrt. Schüler:innen und Studierende mit sozialer Förderungswürdigkeit können finanziell unterstützt werden.

Info

Nähere Informationen zu den Modalitäten sowie Links und Downloads finden Sie in den Artikeln:

Kursförderungen

Unter Umständen kann eine finanzielle Unterstützung für entstehende Kurskosten zur Verfügung stehen.
Die AK Niederösterreich bietet beispielsweise den "Bildungsbonus spezial" mit dem Schwerpunkt Gesundheitsberufe (Heimhilfe, Pflegeassistenz bzw -fachassistenz, medizinische Assistenzberufe) an. 

Bildungsbonus-spezial

Mit dem "Bildungsbonus-spezial" der AK Niederösterreich wird jeweils für eine definierte Zeitspanne der Besuch klar festgelegter Bildungsmaßnahmen unterstützt. Die Inhalte richten sich nach bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen und gelten jeweils für eine Förderperiode (1.9.2024 -31.8.2027)

Im Rahmen der vierten Förderperiode (1.9.2024 - 31.8.2027) werden im Gesundheitsbereich die Berufe Heimhilfe und Pflegeassistenz/
-fachassistenz, soziale Alltagsbegleitung und medizinische Assistenzberufe gefördert:

  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die AK-Mitgliedschaft.
  • Der Antrag ist bis sechs Monate nach Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum beziehungsweise das Kursende) zu stellen.
  • Die Kurskosten wurden selbst (privat) getragen.
  • Für alle Schwerpunkte wird ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- beziehungsweise Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis benötigt. 

Förderhöhe

  • 50 Prozent der Kurskosten bis maximal 600 Euro

INFO

Die Details zur Kurskostenförderung und der Antragstellung für den "Bildungsbonus-spezial" finden Sie auch im Artikel AK Bildungsförderungen.

NÖ Bildungsförderung

Kurskosten werden auch vom Land Niederösterreich gefördert, zum Beispiel

  • mit der "NÖ Bildungsförderung",
  • dem Sonderprogramm "NÖ Weiterbildungsscheck"
  • dem Sonderprogramm "Meisterlich Ausgestattet" ab 1.4.2025
  • der NÖ Pflegeausbildungsprämie bzw. Bildungscheck
  • und dem Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales". 

Die Richtlinien und Antragsformulare erhalten Sie auf der Website noe.gv.at.

NÖ Bildungsscheck 

Wer wird gefördert?

Personen, die eine der folgenden Ausbildungen absolvieren möchten:

  • Heimhilfe
  • Fach-Sozialbetreuer:in/Diplom-Sozialbetreuer:in an Schulen für Sozialbetreuungsberufe 

Voraussetzungen

Die Ausbildung muss an einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung erfolgen.  

Wie hoch ist die Förderung?

Das Schulgeld wird bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro gefördert. 

Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 275 70
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Internet: https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/

Beratung

Die Expertinnen und Experten der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail  (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!

Termine für persönliche oder Video- Beratungen können Sie hier buchen.

 

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung

Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:

- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen

Telefonische Beratung
Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 14 Uhr

Telefon: +43 5 7171 27000

E-Mail: 
Stellen Sie hier Ihre E-Mail Anfrage.

Sprechtage
Zur Terminvereinbarung