AK Sozialfonds - Bildung

Hilfe für Härtefälle

Unverschuldet in Not geratene Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich brauchen den Sparstift nicht gerade bei der Bildung anzusetzen. Wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse die finanzielle Situation zum Abbrechen oder Aussetzen von Bildungsmaßnahmen nötigt, können AK Niederösterreich-Mitglieder ein Ansuchen um eine Unterstützung aus dem Sozialfonds–Bildung der AK Niederösterreich einbringen. Die Ansuchen werden von einem Ausschuss, der auch über die Mittelvergabe entscheidet, geprüft.

Voraussetzungen

für die Gewährung einer Unterstützung sind

  • eine bestehende Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich
  • der Besuch bzw. die Aufnahme einer verbindlich angefragten Bildungsmaßnahme
  • der Eintritt einer plötzlichen und unverschuldeten Notlage
  • durch den Beitrag der AK Niederösterreich muss die Beendigung der Bildungsmaßnahme realistischerweise möglich sein.

Maximale Förderhöhe

Die Förderobergrenze liegt je Person und besuchter Bildungsmaßnahme bei max. 1.500 €. Die Höhe der Förderung je Einzelfall orientiert sich dabei

  • an der individuellen Notlage,
  • an der Anzahl der insgesamt eingereichten Unterstützungsansuchen und
  • an der Verfügbarkeit der jährlich vorhandenen Budgetmittel. Eine etwaige zumutbare Eigenleistung kann die Förderhöhe entsprechend mindern.

Förderbare Kosten

Folgende Kosten (u.U. auch für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder) können geltend gemacht werden:

  • Ausbildungskosten (Kurs-/Seminargebühren, Schulgeld, Studiengebühren etc.)
  • Teilnahme an zur Ausbildung gehörenden Aktivitäten/Veranstaltungen (z. B. verpflichtende Supervision, Exkursionen etc.)
  • Nächtigungs- und Reisekosten
  • Prüfungsgebühren
  • Sonstige Anschaffungen, die für die Ausbildung erforderlich sind (z. B. Literatur, Arbeitskleidung, Werkmittel etc.)

Förderbeispiele

Eine unverschuldete finanzielle Notlage kann beispielsweise angenommen werden, wenn

  • Partnerschaften aufgelöst werden (Scheidung, Trennung) und sich dadurch die finanzielle Situation im Haushalt gravierend ändert (weil z. B. Ausgaben für Miete, Kredit, Betriebskosten etc., die bis dato von mehreren Personen im Haushalt bedient wurden, aktuell von einer Person bezahlt werden müssen und dies am Monatsende regelmäßig zu einem negativen Haushaltsergebnis führt).
  • aufgrund einer schweren Erkrankung die Berufstätigkeit (vorübergehend) eingestellt werden muss und sich dadurch das Haushaltseinkommen gravierend mindert und es zu finanziellen Engpässen kommt.
  • äußere Umstände dazu geführt haben, ungeplante Investitionen tätigen zu müssen und diese zu einem finanziellen Engpass geführt haben. Solche äußeren Umstände können z. B. Naturkatastrophen (Überschwemmung, Brand etc.) sein oder ein (Verkehrs-)Unfall etc.

Wichtig

Der Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe) alleine begründet nicht zwingend das Vorliegen einer finanziellen Notlage!

Für die Beurteilung der finanziellen Notlage ist das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen anzugeben.


Antragsformulare schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu! Ebenso können Sie diese auch auf Ihrer Bezirksstelle abholen.

 

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung

Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:

- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen

Telefonische Beratung
Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 14 Uhr

Telefon: +43 5 7171 27000

E-Mail: 
Stellen Sie hier Ihre E-Mail Anfrage.

Sprechtage
Zur Terminvereinbarung