AK Sozialfonds - Bildung
Hilfe für Härtefälle
Unverschuldet
in Not geratene Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich brauchen
seit Herbst 2012 den Sparstift nicht gerade bei der Bildung anzusetzen.
Wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse die
finanzielle Situation zum Abbrechen oder Aussetzen von Bildungsmaßnahmen
nötigt, können AK Niederösterreich-Mitglieder ein Ansuchen um eine Unterstützung aus
dem Sozialfonds–Bildung der AK Niederösterreich einbringen. Die Ansuchen werden von
einem Ausschuss, der auch über die Mittelvergabe entscheidet, geprüft.
Voraussetzungen
für die Gewährung einer Unterstützung sind
- eine bestehende Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich
- der Besuch bzw. die Aufnahme einer verbindlich angefragten Bildungsmaßnahme
- der Eintritt einer plötzlichen und unverschuldeten Notlage
- durch den Beitrag der AK Niederösterreich muss die Beendigung der Bildungsmaßnahme realistischerweise möglich sein.
Maximale Förderhöhe
Die Förderobergrenze liegt je Person und besuchter Bildungsmaßnahme bei
max. 1.500 €. Die Höhe der Förderung je Einzelfall orientiert sich dabei
- an der individuellen Notlage,
- an der Anzahl der insgesamt eingereichten Unterstützungsansuchen und
- an der Verfügbarkeit der jährlich vorhandenen Budgetmittel. Eine etwaige zumutbare Eigenleistung kann die Förderhöhe entsprechend mindern.
Förderbare Kosten
Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
- Ausbildungskosten (Kurs-/Seminargebühren, Schulgeld, Studiengebühren etc.) Teilnahme an zur Ausbildung gehörenden Aktivitäten/Veranstaltungen (z. B. verpflichtende Supervision, Exkursionen etc.)
- Nächtigungs- und Reisekosten
- Prüfungsgebühren
- Sonstige Anschaffungen, die für die Ausbildung erforderlich sind (z. B. Literatur, Arbeitskleidung, Werkmittel etc.)
Förderbeispiele
Eine unverschuldete finanzielle Notlage kann beispielsweise angenommen werden, wenn
- Partnerschaften aufgelöst werden (Scheidung, Trennung) und sich dadurch die finanzielle Situation im Haushalt gravierend ändert (weil z. B. Ausgaben für Miete, Kredit, Betriebskosten etc., die bis dato von mehreren Personen im Haushalt bedient wurden, aktuell von einer Person bezahlt werden müssen und dies am Monatsende regelmäßig zu einem negativen Haushaltsergebnis führt).
- aufgrund einer schweren Erkrankung die Berufstätigkeit (vorübergehend) eingestellt werden muss und sich dadurch das Haushaltseinkommen gravierend mindert und es zu finanziellen Engpässen kommt.
- äußere Umstände dazu geführt haben, ungeplante Investitionen tätigen zu müssen und diese zu einem finanziellen Engpass geführt haben. Solche äußeren Umstände können z. B. Naturkatastrophen (Überschwemmung, Brand etc.) sein oder ein (Verkehrs-)Unfall etc.
Wichtig
Der Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
(Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe) alleine begründet nicht zwingend
das Vorliegen einer finanziellen Notlage!
Für die Beurteilung der finanziellen Notlage ist das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen anzugeben.
Antragsformulare schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu! Ebenso können Sie diese auch auf Ihrer Bezirksstelle abholen.
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