Fachkräftestipendium

Das Fachkräftestipendium ermöglicht Arbeitnehmer:innen und arbeitslos gemeldeten Personen, sich zu Facharbeitskräften in Mangelberufen ausbilden zu lassen. Dabei finanziert das AMS für maximal drei Jahre das Fachkräftestipendium mindestens in der Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes.

Wer darf das Fachkräftestipendium beantragen?

Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:

  • Es müssen 208 Wochen (= 4 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensionsversicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre nachgewiesen werden. Darunter fallen auch Lehrzeiten und unter Umständen auch Zeiten wie Kinderbetreuungsgeldbezug und Präsenz- oder Zivildienst.
  • Die höchste abgeschlossene Ausbildung muss unter dem Hochschul- bzw. Meisterniveau liegen.
  • Ein Nachweis der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung ist zu erbringen. Unabhängig davon, darf das AMS auch eine gesonderte "Eignungsprüfung" veranlassen.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Österreich liegen.

Für welche Ausbildungen gilt das Fachkräftestipendium?

  • Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt.

Tipp

Die Liste der förderbaren Ausbildungen finden Sie hier im Detail (pdf).

Wie viel Geld erhält man?

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis während des Fachkräftestipendiumbezuges karenzieren: 41 Euro täglich (Stand 2026).
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis direkt vor Beginn des Fachkräftestipendiumbezuges selbst gekündigt oder durch eigenes Verschulden verloren haben: In den ersten 4 Wochen erhalten diese den Mindestsatz von 41 Euro (Stand 2026), danach erhalten sie die Leistung in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. 41 Euro (Stand 2026).
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst haben, die gekündigt wurden oder bereits Arbeitslosengeld oder dergleichen bezogen haben: Das Fachkräftestipendium entspricht dem Wert des fiktiven Arbeitslosengeldbezuges, mindestens aber 41 Euro täglich (Stand 2026).

Geringfügige Beschäftigung:

Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten:

Wenn Sie mit dem Fachkräftestipendium eine geringfügige Beschäftigung beim selben Betrieb anfangen, bei dem Sie vorher gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, bekommen Sie höchstens 41 Euro (Tagsatz Fachkräftestipendium Stand 2026). Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitslosengeld eigentlich höher wäre. Wenn aber mindestens ein Monat Pause zwischen der alten und der neuen, geringfügigen Beschäftigung liegt, können Sie auch mehr Geld bekommen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld sowieso weniger als 41 Euro pro Tag wäre, müssen Sie sich keine Sorgen machen.

Wie lange gilt das Fachkräftestipendium?

Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung (diese muss mindestens 3 Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen) für maximal 3 Jahre gewährt, wobei Folgendes zu beachten ist:

  • Ferienzeiten unterbrechen den Fachkräftestipendienbezug, wenn deren Ausmaß mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr beträgt.
  • Werden Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Stand 2026) erzielt, muss das Fachkräftestipendium für diesen Zeitraum unterbrochen werden. Bei Ferienjobs können die unterbrochenen Monate am Ende des Stipendiums angehängt werden.

Wo kann man den Antrag stellen?

Das Fachkräftestipendium kann bei der jeweils zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS maximal 3 Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden und ist an ein persönliches Beratungsgespräch gebunden (dies erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Ausbildungsbeginn). Detailinformationen finden Sie auf der Homepage des AMS.

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