Förderungen für Schüler:innen
Eltern, deren Kinder noch in Ausbildung sind, sowie erwachsene SchülerInnen erhalten durch Förderungen finanzielle Unterstützung.
Das Fachkräftestipendium ermöglicht Arbeitnehmer:innen und arbeitslos gemeldeten Personen, sich zu Facharbeitskräften in Mangelberufen ausbilden zu lassen. Dabei finanziert das AMS für maximal drei Jahre das Fachkräftestipendium mindestens in der Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes.
Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:
Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten:
Wenn Sie mit dem Fachkräftestipendium eine geringfügige Beschäftigung beim selben Betrieb anfangen, bei dem Sie vorher gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, bekommen Sie höchstens 41 Euro (Tagsatz Fachkräftestipendium Stand 2026). Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitslosengeld eigentlich höher wäre. Wenn aber mindestens ein Monat Pause zwischen der alten und der neuen, geringfügigen Beschäftigung liegt, können Sie auch mehr Geld bekommen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld sowieso weniger als 41 Euro pro Tag wäre, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung (diese muss mindestens 3 Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen) für maximal 3 Jahre gewährt, wobei Folgendes zu beachten ist:
Das Fachkräftestipendium kann bei der jeweils zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS maximal 3 Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden und ist an ein persönliches Beratungsgespräch gebunden (dies erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Ausbildungsbeginn). Detailinformationen finden Sie auf der Homepage des AMS.
Beratung
Die Expertinnen und Experten der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind
Termine für persönliche oder Video-Beratungen können hier vereinbart werden.
AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen
Telefonische Beratung
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