Fachkräftestipendium

Das Fachkräftestipendium ermöglicht Arbeitnehmer:innen und Arbeitslosen, sich zu Facharbeitskräften in Mangelberufen ausbilden zu lassen. Dabei finanziert das AMS für maximal drei Jahre das Fachkräftestipendium mindestens in der Höhe der Ausgleichszulage.

Wer darf das Fachkräftestipendium beantragen?

Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtliche Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:

  • Es müssen 208 Wochen (= 4 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige unselbständige oder pensionsversicherungspflichtige selbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre nachgewiesen werden. Darunter fallen auch Lehrzeiten und unter Umständen auch Zeiten wie Kinderbetreuungsgeldbezug und Präsenz- oder Zivildienst.
  • Die höchste abgeschlossene Ausbildung muss unter dem Hochschul- bzw. Meisterniveau liegen.
  • Ein Nachweis der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die jeweilige Ausbildung ist zu erbringen. Unabhängig davon, darf das AMS auch eine gesonderte "Eignungsprüfung" veranlassen.
  • Der Hauptwohnsitz muss in Österreich liegen.

Für welche Ausbildungen gilt das Fachkräftestipendium?

  • Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt.

Tipp

Die Liste der förderbaren Ausbildungen finden Sie hier im Detail (pdf).

Wie viel Geld erhält man?

  • Personen, die ihr Dienstverhältnis während des Fachkräftestipendiumbezuges karenzieren: 35,20 Euro täglich (Stand 2023)
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis direkt vor Beginn des Fachkräftestipendiumbezuges selbst gekündigt oder durch eigenes Verschulden verloren haben: In den ersten 4 Wochen erhalten diese den Mindestsatz von 35,20 Euro (Stand 2023), danach erhalten sie die Leistung in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, jedenfalls aber mind. 35,20 Euro (Stand 2023).
  • Personen, die ihr Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst haben, die gekündigt wurden oder bereits Arbeitslosengeld oder dergleichen bezogen haben: Das Fachkräftestipendium entspricht dem Wert des fiktiven Arbeitslosengeldbezuges, mindestens aber 35,20 Euro täglich (Stand 2023)

Geringfügige Beschäftigung:

Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich.

Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten Sie mit Beginn des Fachkräftestipendienbezuges eine geringfügige Beschäftigung bei dem selben Betrieb eingehen, bei dem Sie gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, dann erhalten Sie maximal den Tagsatz von 35,20 (Stand 2023) Euro auch wenn der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes höher läge.

Wenn aber zwischen der vorhergehenden und der geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt, können Sie auch den höheren Tagsatz beziehen. Sollte der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes ohnedies geringer sein, als der Mindesttagsatz beim Fachkräftestipendium, dann ist diesbezüglich nichts zu befürchten.

Wie lange gilt das Fachkräftestipendium?

Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Teilnahme an einer Ausbildung (diese muss mindestens 3 Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen) für maximal 3 Jahre gewährt, wobei Folgendes zu beachten ist:

  • Ferienzeiten unterbrechen den Fachkräftestipendienbezug, wenn deren Ausmaß mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr beträgt.
  • Werden Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze von 500,91 Euro (Stand 2023) erzielt, muss das Fachkräftestipendium für diesen Zeitraum unterbrochen werden. Bei Ferienjobs können die unterbrochenen Monate am Ende des Stipendiums angehängt werden.

Wo kann man den Antrag stellen?

Das Fachkräftestipendium kann bei der jeweils zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS maximal 3 Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden und ist an ein persönliches Beratungsgespräch gebunden (dies erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Ausbildungsbeginn). Detailinformationen finden Sie auf der Homepage des AMS.

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