Anerkennung ausländischer Studien­abschlüsse

Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss. Dadurch wird der ausländische Abschluss dem entsprechenden österreichischen Abschluss samt allen sich daraus ergebenden Rechten einschließlich der Führung des entsprechenden österreichischen Grades gleichgestellt.

Voraussetzung

Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Ist die Gleichwertigkeit nicht zur Gänze gegeben, kann das durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden.

Wann ist eine Nostrifizierung zu beantragen?

Berufliche Tätigkeit setzt Qualifikation voraus

Voraussetzung für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses ist der Nachweis, dass die Anerkennung für die Berufsausübung in Österreich zwingend notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine berufliche Tätigkeit in Österreich angestrebt wird, deren Ausübung gesetzlich reglementiert ist und eine bestimmte Qualifikation voraussetzt (z.B. im Bereich der Lehr- und Gesundheitsberufe). Wenn das nicht zutrifft, kann für die Berufsausübung eine Bewertung ausländischer Hochschuldiplome (siehe unten) beantragt werden.

Keine Nostrifizierung nötig

Innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht nötig und auch nicht möglich.

Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?

Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses ist jene Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist. In der Regel kommen somit mehrere Bildungseinrichtungen für die Nostrifizierung in Frage. Wo Sie den Antrag letztlich einbringen, bleibt Ihnen überlassen. 

TIPP

Die einzelnen Universitäten und Fachhochschulen stellen bei der Nostrifizierung unterschiedliche Anforderungen. Da eine mehrfache Antragstellung und auch ein Wechsel der Bildungseinrichtung im Nachhinein nicht möglich sind, empfehlen wir einen kritischen Vergleich und ein Informationsgespräch vor Einbringung des Antrags auf Nostrifizierung.

Wann ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich?

  • Nicht nötig ist die Nostrifizierung ausländischer Reifezeugnisse zum Zwecke des Studiums in Österreich.
  • Auch für die Zulassung zum Doktoratsstudium oder zu weiterführenden Lehrgängen ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich.

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung der jeweiligen Universität beziehungsweise Fachhochschule.

Gleichwertigkeit von Reife­zeugnissen

Für eine Reihe von ausländischen Reifezeugnissen ist durch zwischenstaatliche Abkommen die Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Reifezeugnis festgelegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung finden Sie die Liste gleichgestellter Reifezeugnisse.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem durch welche Bildungseinrichtung nostrifiziert werden soll. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Folgende Unterlagen sind - im Original beziehungsweise in beglaubigter Abschrift - jedenfalls vorzulegen:

  • Antragsformular – erhältlich bei der Bildungseinrichtung
  • Reisepass
  • Unterlagen über das ausländische Studium
    (z.B. Studienplan, Prüfungszeugnisse, Diploma Supplement)
  • Zeugnis über den Abschluss des Studiums

Die Nostrifizierung ist kostenpflichtig.

Auskunft über allgemeine Fragen rund um die Anerkennung im Hochschul­bereich

ENIC NARIC AUSTRIA

National Academic Recognition Information Centre
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8
A-1014 Wien
TEL:      +43 1 53120 5921
FAX:      +43 1 53120 815921
E-MAIL: naric@bmbwf.gv.at

Bewertung ausländischer Hochschul­diplome

Wenn keine Nostrifizierung oder formale Berufszulassung erforderlich ist, kann für die Berufsausübung über das Antragsportal www.aais.at eine Bewertung der ausländischen Hochschuldiplome beantragt werden.

Kosten

Die Bewertung ist kostenpflichtig:

  • 150 Euro für bis zu 2 Qualifikationen pro Antrag
  • 200 Euro für 3 oder mehr Qualifikationen pro Antrag

Voraussetzung

Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Österreich oder in einem EU-Mitgliedsstaat.

Dokumente

Als Dokumente sind unter anderem hochzuladen:

  • das Hochschuldiplom in Original
  • die beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung des Hochschuldiploms
  • Listen der Prüfungsfächer

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und des Zahlungseingangs dauert die Bearbeitung bis zu 4 Wochen.

Bewertung

Bei der Bewertung eines ausländischen Hochschuldiploms wird ein Vergleich zwischen dem ausländischen Lehrplan des Studienabschlusses und einem (eventuellen) österreichischen Studienlehrplan hergestellt. Zusätzlich wird der Status der ausländischen Hochschule als staatlich anerkannte postsekundare Bildungseinrichtung festgestellt.

Die Bewertung ist kein Bescheid und somit kein rechtlich verbindliches Gutachten. Der Einstieg in den Arbeitsmarkt kann mit einer Bewertung ermöglicht werden, zumal auch das AMS die Bewertung anerkennt.

Förderung

In bestimmten Fällen werden Kosten, die für eine Nostrifizierung beziehungsweise Bewertung anfallen, vom Österreichischen Integrationsfonds gefördert.