Förderungen für Studierende
Geld spielt während des Studiums eine wichtige Rolle. Wir erläutern Wege zu Förderungen und Beihilfen für StudentInnen.
Ob das Kind die Schulbank drücken muss oder ein Erwachsener noch einmal eine Fortbildung beginnt: Kosten entstehen für Gebühren, Materialaufwendungen, Exkursionen und für das Pendeln zum Unterrichtsort. Nicht alle können sich die Ausbildung der Kinder oder den eigenen Schulbesuch im Zweiten Bildungsweg finanziell gut leisten.
Der Staat fördert in diesen Fällen die Schulausbildung unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten der AK Niederösterreich haben die Kriterien zur Beantragung von Beihilfen zusammengestellt.
Um einkommensschwache Familien zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung vom Staat und vom Land Niederösterreich:
Vorweg sind zwei Faktoren für den Bezug einer Förderung, sowohl für Erwachsene als auch für junge Auszubildende, entscheidend: die Staatszugehörigkeit und die soziale Bedürftigkeit.
Staatszugehörigkeit
Ausschlaggebend sind entweder die österreichische Staatsbürgerschaft, die Zugehörigkeit eines EWR- oder EU-Staates oder eine Gleichstellung (anerkannte Flüchtlinge, längerer Aufenthalt in Österreich).
Soziale Bedürftigkeit
Entscheidend für die Feststellung der sozialen Bedürftigkeit sind das Einkommen, der Familienstand und Familiengröße. Ob die Voraussetzung der finanziellen Bedürftigkeit erfüllt ist, kann schnell und anonym mit dem AK-Beihilfenrechner überprüft werden.
Für Schüler:innen kann Schulbeihilfe beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe beantragt werden. Der Schuleintritt muss vor der Vollendung des 35. Lebensjahres erfolgen. Diese Grenze wird jedoch unter anderem für Selbsterhalter:innen oder für zur Kindererziehung verpflichtete Eltern für höchstens fünf Jahre, also bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, angehoben.
Einreichfrist: 31. Dezember des jeweiligen Schuljahres
Beim Besuch einer Polytechnischen Schule oder auch einer mittleren oder höheren Schule kann der Antrag auf Beihilfe ab der 9. Schulstufe gestellt werden.
Zudem muss die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz und dem Schulort für die tägliche Hin- und Rückfahrt aufgrund der Entfernung nicht zumutbar sein. Am Schulort wird somit ein weiterer Wohnsitz, beispielsweise in einem Heim, bezogen. Außerdem ist zu ermitteln, ob die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht gegeben ist.
Fahrtkostenbeihilfe wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch zuerkannt.
Die Besondere Schulbeihilfe erhalten Schüler:innen während der sechs Monate vor der Reifeprüfung, wenn sie drei Kriterien erfüllen:
Die Höhe der Besonderen Schulbeihilfe beträgt 1.168 Euro monatlich.
Einreichfrist: Ein Antrag muss für jedes Semester gestellt werden. Die Frist für das Wintersemester endet am 31. Dezember und für das Sommersemester am 31. Mai.
TIPP: Steuer
Auch die Arbeitnehmer:innenveranlagung bringt bares Geld für Bildung!
Erwachsene Schüler:innen, die über der Besteuerungsgrenze verdienen, können sich einen Teil Ihrer bezahlten Lohnsteuer zurückholen. Die jährlichen Ausbildungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Achtung: Werbungskosten beziehen sich nur auf die Ausgaben für die eigene Fortbildung, nicht für die Schulkosten der Kinder.
Die Höhe der Grundbeträge beläuft sich jeweils auf ein Jahr.
| Schulbeihilfe | 1.845 Euro |
| Heimbeihilfe | 2.254 Euro |
| Fahrkostenbeihilfe * | 173 Euro |
| Besondere Schulbeihilfe | 1.168 Euro |
* Fahrtkostenbeihilfe wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch zuerkannt.
Die Grundbeträge für Schul- und Heimbeihilfe erhöhen sich um maximal 1.913 Euro, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Grundbeträge erhöhen sich um insgesamt 2.119 Euro bei Vorliegen einer erheblichen Behinderung des Schülers/der Schülerin.
Die besondere Schulbeihilfe erhöht sich um monatlich 546 Euro, wenn der/die eingetragene Partner:in oder Gatte/Gattin des/der Antragstellenden keine Einkünfte hat. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird die Förderung um 206 Euro pro Monat erhöht.
Zu einer Verminderung der Grundbeträge kommt es durch
Ziel des Fachkräftestipendiums ist, Mangelberufe in unterschiedlichen Branchen zu fördern. Arbeitnehmer:innen und arbeitslos gemeldete Personen werden vom AMS für maximal drei Jahre mindestens in Höhe des (fiktiven) Arbeitslosengeldes finanziert.
Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:
Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt. Mangelberuf-Liste (0,4 MB)
Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten:
Wenn Sie mit dem Fachkräftestipendium eine geringfügige Beschäftigung beim selben Betrieb anfangen, bei dem Sie vorher gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, bekommen Sie höchstens 41 Euro (Tagsatz Fachkräftestipendium Stand 2026). Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitslosengeld eigentlich höher wäre. Wenn aber mindestens ein Monat Pause zwischen der alten und der neuen, geringfügigen Beschäftigung liegt, können Sie auch mehr Geld bekommen. Wenn Ihr Arbeitslosengeld sowieso weniger als 41 Euro pro Tag wäre, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Beratung
Die Expertinnen und Experten der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!
AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen
Telefonische Beratung
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Fr: 8 - 14 Uhr
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