Förderungen für Studierende
Geld spielt während des Studiums eine wichtige Rolle. Wir erläutern Wege zu Förderungen und Beihilfen für StudentInnen.
Ob das Kind die Schulbank drücken muss oder ein Erwachsener noch einmal eine Fortbildung beginnt: Kosten entstehen für Gebühren, Materialaufwendungen, Exkursionen und für das Pendeln zum Unterrichtsort. Nicht alle können sich die Ausbildung der Kinder oder den eigenen Schulbesuch im Zweiten Bildungsweg finanziell gut leisten.
Der Staat fördert in diesen Fällen die Schulausbildung unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bildungsexpert:innen der AK Niederösterreich haben die Kriterien zur Beantragung von Beihilfen zusammengestellt.
Um einkommensschwache Familien zu unterstützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung vom Staat und vom Land Niederösterreich:
Vorweg sind zwei Faktoren für den Bezug einer Förderung, sowohl für Erwachsene als auch für junge Auszubildende, entscheidend: die Staatszugehörigkeit und die soziale Bedürftigkeit.
Staatszugehörigkeit
Ausschlaggebend sind entweder die österreichische Staatsbürgerschaft, die Zugehörigkeit eines EWR- oder EU-Staates oder eine Gleichstellung (anerkannte Flüchtlinge, längerer Aufenthalt in Österreich).
Soziale Bedürftigkeit
Entscheidend für die Feststellung der sozialen Bedürftigkeit sind das Einkommen, der Familienstand und Familiengröße. Ob die Voraussetzung der finanziellen Bedürftigkeit erfüllt ist, kann schnell und anonym mit dem AK-Beihilfenrechner überprüft werden.
Für SchülerInnen kann Schulbeihilfe beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe beantragt werden. Der Schuleintritt muss vor der Vollendung des 35. Lebensjahres erfolgen. Diese Grenze wird jedoch unter anderem für Selbsterhalter:innen oder für zur Kindererziehung verpflichtete Eltern für höchstens fünf Jahre, also bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, angehoben.
Einreichfrist: 31. Dezember des jeweiligen Schuljahres
Beim Besuch einer Polytechnischen Schule oder auch einer mittleren oder höheren Schule kann der Antrag auf Beihilfe ab der 9. Schulstufe gestellt werden.
Zudem muss die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz und dem Schulort für die tägliche Hin- und Rückfahrt aufgrund der Entfernung nicht zumutbar sein. Am Schulort wird somit ein weiterer Wohnsitz, beispielsweise in einem Heim, bezogen. Außerdem ist zu ermitteln, ob die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht gegeben ist.
Fahrtkostenbeihilfe wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch zuerkannt.
Die Besondere Schulbeihilfe erhalten Schüler:innen während der sechs Monate vor der Reifeprüfung, wenn sie drei Kriterien erfüllen:
Die Höhe der Besonderen Schulbeihilfe beträgt 962 Euro monatlich.
Einreichfrist: Ein Antrag muss für jedes Semester gestellt werden. Die Frist für das Wintersemester endet am 31. Dezember und für das Sommersemester am 31. Mai.
TIPP: Steuer
Auch die Arbeitnehmer:innenveranlagung bringt bares Geld für Bildung!
Erwachsene SchülerInnen, die über der Besteuerungsgrenze verdienen, können sich einen Teil Ihrer bezahlten Lohnsteuer zurückholen. Die jährlichen Ausbildungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Achtung: Werbungskosten beziehen sich nur auf die Ausgaben für die eigene Fortbildung, nicht für die Schulkosten der Kinder.
Die Höhe der Grundbeträge beläuft sich jeweils auf ein Jahr.
Schulbeihilfe | 1.520 Euro |
Heimbeihilfe | 1.856 Euro |
Fahrkostenbeihilfe * | 142 Euro |
Besondere Schulbeihilfe | 962 Euro |
* Fahrtkostenbeihilfe wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch zuerkannt.
Die Grundbeträge für Schul- und Heimbeihilfe erhöhen sich um maximal 1.406 Euro, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Grundbeträge erhöhen sich um insgesamt 1.558 Euro bei Vorliegen einer erheblichen Behinderung des Schülers/der Schülerin.
Die Besondere Schulbeihilfe erhöht sich um monatlich 402 Euro, wenn der/die eingetragene Partner:in oder Gatte/Gattin des/der Antragstellenden keine Einkünfte hat. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird die Förderung um 152 Euro pro Monat erhöht.
Zu einer Verminderung der Grundbeträge kommt es durch
Ziel des Fachkräftestipendiums ist, Mangelberufe in unterschiedlichen Branchen zu fördern. Arbeitnehmer:innen und Arbeitslose werden vom AMS für maximal drei Jahre mindestens in mindestens der Höhe der Ausgleichszulage finanziert.
Einen Antrag auf das Fachkräftestipendium können Arbeitnehmer:innen, deren Dienstverhältnis wegen der geplanten Ausbildung karenziert wird (ausgenommen sind Lehrlinge und öffentlich-rechtliche Bedienstete, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind), Beschäftigungslose und selbständig Erwerbstätige, deren Gewerbe ruht, unter folgenden Voraussetzungen stellen:
Es können nur Personen gefördert werden, die eine Ausbildung laut Mangelberuf-Liste absolvieren, wenn die Ausbildung im jeweiligen Förderzeitraum beginnt. Mangelberuf-Liste (0,4 MB)
Eine geringfügige Beschäftigung ist neben dem Bezug des Fachkräftestipendiums möglich. Im folgenden Fall ist jedoch Vorsicht geboten: Sollten Sie mit Beginn des Fachkräftestipendienbezuges eine geringfügige Beschäftigung bei dem selben Betrieb eingehen, bei dem Sie gekündigt wurden oder selbst gekündigt haben, dann erhalten Sie maximal den Tagsatz von 35,20 (Stand 2023) Euro auch wenn der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes höher läge. Wenn aber zwischen der vorhergehenden und der geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt, können Sie auch den höheren Tagsatz beziehen. Sollte der Tagsatz Ihres fiktiven Arbeitslosengeldes ohnedies geringer sein, als der Mindesttagsatz beim Fachkräftestipendium, dann ist diesbezüglich nichts zu befürchten.
Beratung
Die Expert:innen der AK-Bildungsberatung stehen gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Sie sind telefonisch (05 7171/27000) oder per E-Mail (bildungsberatung@aknoe.at) für Sie erreichbar!
AK Bildungsberatung
Die Expertinnen und Experten der AK Niederösterreich beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Berufs- und Bildungsorientierung
- Basisbildung
- finanzielle Unterstützungen für Ihre Weiterbildung
- Zweiter Bildungsweg (Nachholen von Abschlüssen wie z.B. Pflichtschulabschluss, außerordentliche Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
- Studieren ohne Matura
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Beratung für Studierende
- Bewerbungstipps
- Informationen über Schulen
Telefonische Beratung
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