Pflichtpraktikum

Hilfe bei der Praktikumssuche

Bist du SchülerIn in einer berufsbildenden Schule? Dann musst du ein verpflichtendes fach­ein­schlägig­es Praktikum absolvieren – einmal am Stück, z.B. in den Sommerferien, oder in mehreren Phasen über die Schulzeit verteilt.

Tipp

Hier gibt es die schulrechtlichen Regelungen zum Nachlesen:
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/allgemeine-informationen/pflichtpraktikum

Wann soll ich mit der Suche anfangen?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Vor allem in großen Firmen, Banken oder öffentlichen Institutionen be­ginnt die Bewerbungszeit schon im Herbst des Vorjahres.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

1. Nutze dein persönliches Umfeld!

  • Haben deine Eltern Freunde, die in deiner Wunsch-Branche arbeiten?
  • Kennst du ältere Schüler, die schon ein Praktikum hinter sich haben?

Nutze diese Kontakte! Lass all deine Be­kannt­en wissen, wonach du suchst. Oft kommt dann aus ein­er ganz unerwarteten Richtung ein heißer Tipp.

2. Schreib deinen Traumbetrieb einfach an!

Du weißt ganz genau, was dich interessiert, aber die Firma hat noch nie PraktikantInnen eingestellt? Es spricht nichts da­gegen, einfach mutig nachzufragen! Vor allem, wenn du deine Motivation und deine Fähigkeiten gut vermittelst, hast du durchaus Chancen.

Wie geht das?

Hier kannst du nachlesen, wie man eine gute Initiativbewerbung zusammenstellt!

3. Lass dir von der Schule helfen!

Du bist zwar selbst dafür verantwortlich, einen Prak­ti­kums­platz zu finden, deine Schule soll dich dabei aber unter­stütz­en!

An vielen berufsbildenden Schulen gibt es An­sprech­per­son­en unter den Lehrer:innen, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Extra-Service: Frag nach, ob es in deiner Schule Listen aller Betriebe gibt, in denen Schüler:innen bereits ihr Praktikum gemacht haben – besonders hilfreich sind solche mit Be­wert­ung: Haben deine VorgängerInnen dort gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

Lass dich nicht abspeisen!

Auch wenn deine Schule von sich aus keine nütz­lich­en Angebote stellt:

  • Fordere auf jeden Fall Hilfe ein, wenn du alleine nicht weiter kommst.
  • Notiere dir am besten jedes Mal, wenn du um Unter­stütz­ung bittest, und
  • dokumentiere deine Be­werb­ungs­ver­suche gut, damit du später deine Bemühungen nach­weis­en kannst.

4. Denk über den Tellerrand hinaus!

Die halbe Klasse bewirbt sich bei denselben drei Banken? Es könnte sich lohnen, auch an kleinere Firmen oder verwandte Branchen zu denken. Eine „praktische Bürotätigkeit“ für HAK-und HAS-Schüler:innen findet man ja auch woanders als bei den üblichen Verdächtigen: Vielleicht kann ein Spediteur im Büro von deinen Fremdsprachenkenntnissen profitieren oder das Hotel ums Eck Unterstützung bei der Verwaltung brauch­en?

5. Durchkämme Praktikums- und Jobbörsen!

Offene Stellen findest du in vielen Tages- und Regional­zeit­ung­en, vor allem aber auf Internet-Plattformen.

Diese Ad­res­sen könnten dir weiterhelfen:

  • ams.at Im Jobroom des AMS lassen sich auch Prak­ti­kums­plätze finden
  • adzuna.at Praktikumsstellen in Österreich, verschiedene Jobbörse
  • praktikaboerse.com Praktikumsstellen in Natur­wis­sen­schaft und Technik
  •  jobmonitor.com Jobs und Praktika in Österreich, der Schweiz, Deutschland und anderen Staaten
  •  jobboerse.de Jobs und Praktika in Deutschland

6. Wäre ein Praktikum im Ausland etwas für dich?

Die Praktikumssuche darf die österreichischen Grenzen sprengen. Wenn du im Ausland suchst, gibt’s aber ein paar Besonderheiten zu beachten:

Kläre mit der Schule ab, ob die Zeit im Zielland anerkannt wird und welche Bestätigungen in welcher Sprache du mit heim­bring­en musst.Informiere dich frühzeitig über mögliche Meldepflichten, Auf­ent­halts­er­laub­nis und Arbeitsgenehmigungen in dein­em Wunsch-Land:

Rechtsinfos zur Arbeit im Ausland

Hier kannst du nach Praktika im Ausland suchen:

Hier gibt es noch mehr Unterstützung:

  • www.ifa.or.at - Der Verein IFA (Internationaler Fach­kräfte­aus­tausch) fördert im Rahmen des europäischen Pro­gramms Erasmus+ fachbezogene Praktika im europäischen Aus­land für SchülerInnen.

    Kontakt: IFA, Schönbrunner Straße 3/4, 1040 Wien, Tel. + 43 (0)1 3665544-0, E-Mail:   info@ifa.or.atwww.europass.at – Hier findest du die wichtigsten Regeln für Bewerbungen im Ausland

Ich finde einfach keine Stelle, was nun?

Achtung!

Du musst deine Praktikumsstunden vor Eintritt in das Abschlussjahr nachweisen. Es ist nicht möglich, erst im letzten Schuljahr Arbeit am Samstag an­rech­nen zu lassen!

Du hast dich schon sehr bemüht, alle Unter­stütz­ungs­maß­nahm­en in An­spruch ge­nommen und trotzdem nichts ge­fund­en?

  • Dokumentiere während deiner Suche unbedingt deine Anstrengungen mit Datum und Art der Aktivität (z.B. Suche in Jobbörsen, Schreiben von Bewerbungen, Ge­spräche mit LehrerInnen etc.)
  • Dann solltest du möglichst rasch mit den zuständigen LehrerInnen sprechen. Sie beziehen die Schulleitung, die Erziehungsberechtigten, vielleicht auch die Schul­be­hörd­en und auf deinen Wunsch die Schülervertretung ein.

Wenn sie – vor allem mithilfe deiner Dokumentation – fest­stell­en, dass du wirklich intensiv gesucht hast und du trotz­dem keine Praxismöglichkeit finden konntest, entfällt die Ver­pflicht­ung zum Praktikum. Ein Grund kann z.B. sein, dass die Situation am regionalen Arbeitsmarkt extrem schlecht ist und dir ein Ausweichen woandershin nicht zu­mut­bar ist.


Tipps für PraktikantInnen: Vorsicht Fallen!

Du möchtest bei einer Firma ein Praktikum machen?

Dann heißt es auf­passen! Nur selten gibt es klare Regeln. Immer wieder melden sich in der AK Beratung enttäuschte Jugend­liche, die unter dem Titel „Praktikum“ voll gearbeitet haben, dann aber bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben.

Oder: Es gab nicht einmal eine Anmeldung zur Sozial­ver­sich­er­ung, die Praktikant:innen arbeiteten ohne Einschulung mit ge­fährlichen Maschinen, das „Praktikum“ war nicht auf die Aus­bildung an­rechen­bar...

Achtung

Ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul­aus­bild­ung oder eines Studiums ist in der Regel ein Arbeits­ver­hältnis. Dazu müssen aber die Merk­male eines Ar­beits­ver­hält­nis­ses (wie Eingliederung in den Arbeitsprozess, Weis­ungs­ge­bund­en­heit, per­sön­liche Arbeitspflicht) überwiegend er­füllt sein. Pflichtpraktika im Hotel- und Gast­ge­werbe sind regelmäßig Arbeitsverhältnisse. Bei ein­em Ar­beitsverhältnis hat man mehr Rechte, zum Bei­spiel auf Ent­gelt oder Entgeltfortzahlung im Krank­heits­fall.

Vor Antritt des Praktikums

  • Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeits­zeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier sowie einen etwaigen Abzug für Kost oder Quartier in einem Arbeits­ver­trag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektiv­ver­trags-Zu­ge­hörig­keit des Betriebes abklären.

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vereinbaren - und bei unregelmäßiger Arbeitszeit, die freien Tage im Vor­hinein festlegen. Achtung: Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt.

  • Sofern kein Arbeitsverhältnis vorliegt, bedeutet das:
    - kein Lohn oder Gehalt nach dem Kollektivvertrag sondern (wenn vereinbart) ein „Taschen­geld“,
    - keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
    - kein Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubs­an­spruch.
    Dafür gibt es in der Regel keine Bindung an Arbeits­zeit­en und im Mittelpunkt muss die Vermittlung von Inhalten passend zur schulischen Aus­bildung stehen, nicht eine Arbeitsleistung.

Während des Praktikums

Regelmäßig genaue Tätigkeitsaufzeichnungen und Auf­zeichn­ung­en über die tatsächliche Arbeitszeit führen und auf­be­wahr­en, um – wenn nötig – die Art und Dauer des Arbeits­ein­satz­es nach­weis­en zu können.

Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!

Wichtig: Der Arbeitgeber muss Pflichtpraktikant:innen mit Be­zahl­ung vor Antritt des Praktikums bei der Gebietskrankenkasse an­meld­en und ihm/ihr umgehend eine Ab­schrift dieser Anmeldung aus­händig­en. Bei einem Pflicht­prak­ti­kum ohne Bezahlung bleibt der Un­fall­ver­sich­er­ungs­schutz über die Schüler:innen- bzw. Student­­:inn­en­un­fall­ver­sich­er­ung aufrecht, ebenso eine be­steh­en­de Mitversicherung bei den Eltern.

Nach dem Praktikum

  • Keine – meist klein gedruckte – Verzichtserklärung unter­schreiben

  • Wenn zustehendes Entgelt bei einem Arbeitsverhältnis nicht aus­be­zahlt wurde (zB Urlaubsersatzleistung, Über­stund­en­ent­lohn­ung) soll der Arbeitgeber umgehend und schriftlich zur Nach­zahl­ung aufgefordert werden.
    - Vorsicht: Wer zu lange wartet, kann auf­grund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.

  • Wenn Lohnsteuer abgezogen wurde, obwohl keine Lohn­steu­er­pflicht vorliegt, kann diese innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung vom Fin­anz­amt zu­rück­ver­langt werden. Mehr Infos dazu hier >> Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen.

Rat & Hilfe

Wenn es zu Problemen kommt, so ist es sinnvoll, um­geh­end mit dem Betriebsrat des Betriebs, mit der zuständigen Fach­ge­werk­schaft oder Arbeiterkammer Kontakt auf­zu­nehm­en.


Kontakt

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