Nostrifikation/Nostrifizierung/Anerkennung/Gleichhaltung

Gefördert werden Kosten, die für die Ausstellung eines Bescheides bzw. Gutachtens für Nostrifikationen, Nostrifizierungen, Anerkennungen und Gleichhaltungen (z.B. Verwaltungsgebühren etc.) angefallen sind.

Förderhöhe

100 Prozent der förderbaren Kosten für die Nostrifikation bis 500 Euro

Wer hat Anspruch auf den AK Bildungsbonus-spezial?

Alle Mitglieder der AK Niederösterreich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eine AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular oder per ausgedrucktem Antragsformular.
  • Ansuchen müssen bis längstens 6 Monate nach Ausstellung des Gleichhaltungs-, Anerkennungs- oder Nostrifikationsbescheides gestellt werden.
  • Die Kosten des Kurses wurden selbst (privat) getragen.
  • Ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- bzw. Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis wird benötigt. Die jeweiligen Detailanforderungen entnehmen Sie bitte den Papierformularen und Förderrichtlinien.
  • Bitte beachten Sie, dass für manche Beihilfen spezielle Voraussetzungen zu erfüllen sind (z.B. Mindestanzahl an Übungseinheiten). Diese entnehmen Sie den Antragsformularen.
  • Bei Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente hochzuladen.
    Wenn Sie das Antragsformular händisch ausfüllen, legen Sie diesem bitte alle erforderlichen Unterlagen bei und geben Sie es entweder bei der zuständigen Bezirksstelle ab oder senden Sie es postalisch an die unten angegebene Adresse.
  • Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Antragsformular & Förderrichtlinien Nostrifizierung (0,1 MB)

Hier geht's zum Online-Formular

Kontakt

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AK-Bildungsbeihilfen

Informationen zu allen AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen: Vom Bildungsbonus über Sozialfonds bis zu den neuen Digitalisierungsförderungen.

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Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 14 Uhr

Telefon: +43 5 7171 29000  

E-Mail
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