Rechnungswesen
Gefördert werden beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung).
Förderhöhe:
20 % bis max. 500 €Wer hat Anspruch auf den AK Bildungsbonus-spezial?
Alle Mitglieder der AK Niederösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Eine AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular oder per ausgedrucktem Antragsformular.
- Bei Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente hochzuladen.
Wenn Sie das Antragsformular händisch ausfüllen, legen Sie diesem bitte alle erforderlichen Unterlagen bei und geben Sie es entweder bei der zuständigen Bezirksstelle ab oder senden Sie es postalisch an AK Niederösterreich, z.Hd. Abt. LB/Ref.EB, AK-Platz 1, 3100 St. Pölten. - Sie können den Antrag bis zu einem halben Jahr nach jeder einzelnen Prüfung bzw. spätestens ein halbes Jahr nach Ausstellung des Gesamtzeugnisses einreichen.
- Die Kosten des Kurses waren selbst (privat) zu tragen.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B.: Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Schulen und sonstigen Instituten) bzw. an Einrichtungen, welche aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind, absolviert werden.
- Ferner kann die Bildungsmaßnahme an Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen betrieben werden, absolviert werden bzw. kann es sich um Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum) handeln, wenn der/die Bildungsträger:in von einer öffentlich-rechtlichen Stelle per Bescheid zum Anbieten der Aus- oder Weiterbildung ermächtigt ist.
- Bei Bildungsmaßnahmen über bzw. an ausländische(n) Bildungseinrichtungen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien individuell geprüft.
- Der Kurs muss mindestens 10 Übungseinheiten aufweisen.
- Kurse, welche speziell für die Zielgruppe der Selbständigen konzipiert wurden, können nicht gefördert werden.
- Ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- bzw. Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis wird benötigt. Die jeweiligen Detailanforderungen entnehmen Sie bitte den Papierformularen und Förderrichtlinien.
- Bitte beachten Sie, dass für manche Beihilfen spezielle Voraussetzungen zu erfüllen sind (z.B. Mindestanzahl an Übungseinheiten). Diese entnehmen Sie den Antragsformularen.
- Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Förderrichtlinien bis 31.08.2024
Antragsformular & Förderrichtlinien bis August 2024 (0,1 MB)
Förderrichtlinien ab 1.9.2024
Antragsformular & Förderrichtlinien Rechnungswesen (0,1 MB)
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AK-Bildungsbeihilfen
Informationen zu allen AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen: Vom Bildungsbonus über Sozialfonds bis zu den neuen Digitalisierungsförderungen.
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