Bildungsbonus spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 30 Unterrichtseinheiten) auf den außerordentlichen Lehrabschluss.
Förderhöhe
50 Prozent der Kurskosten bis 500 Euro
Wer hat Anspruch auf den AK Bildungsbonus-spezial?
Alle Mitglieder der AK Niederösterreich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Eine AK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Die Antragstellung erfolgt entweder per Online-Formular oder per ausgedrucktem Antragsformular.
- Ansuchen müssen bis längstens 6 Monate nach positivem Abschluss der Ausbildung (es gilt das Prüfungsdatum) gestellt werden.
- Die Kosten des Kurses wurden selbst (privat) getragen.
- Ein Nachweis über die Einzahlung sowie über den erfolgreichen Kurs- bzw. Schulbesuch und/oder das Abschlusszeugnis wird benötigt. Die jeweiligen Detailanforderungen entnehmen Sie bitte den Papierformularen und Förderrichtlinien.
- Der Kurs muss mindestens 30 Übungseinheiten aufweisen.
- Bei Online-Formularen haben Sie die Möglichkeit, die erforderlichen Dokumente hochzuladen.
Wenn Sie das Antragsformular händisch ausfüllen, legen Sie diesem bitte alle erforderlichen Unterlagen bei und geben Sie es entweder bei der zuständigen Bezirksstelle ab oder senden Sie es postalisch an die unten angegebene Adresse. - Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsformular & Förderrichtlinien LAP (0,1 MB)
Kontakt
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Informationen zu allen AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen: Vom Bildungsbonus über Sozialfonds bis zu den neuen Digitalisierungsförderungen.
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