05.01.2022

Homeoffice-Pauschale - Besser über den Dienstgeber verrechnen!

Ab dem Jahr 2021 steht Arbeitnehmer:innen, die von Zuhause aus arbeiten, ein Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro jährlich zu. Das ist zusätzlich zum Werbungskostenpauschale möglich.

Was ist das Homeoffice-Pauschale?

Auf das Homeoffice-Pauschale haben Sie Anspruch, wenn Sie von Zuhause aus arbeiten. Es ist ein pauschaler Betrag, der Ihnen ohne Nachweis von Kosten zusteht. Dadurch sollen den Beschäftigten zusätzlich anfallende Kosten wie Strom, Heizung aber auch Internet und anteilige Miete abgedeckt werden.

Sie bekommen das Pauschale ab 2021 für jeden Tag, an dem Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten vollständig von zu Hause aus erledigen. Pro Homeoffice-Tag erhalten Sie drei Euro für bis zu 100 Tage im Jahr. Das heißt, dass Sie maximal 300 Euro jährlich geltend machen können.

Was gilt als Homeoffice-Tag? Ein Beispiel: 

Sie arbeiten an einem Tag von Zuhause aus, müssen aber ab Mittag zu einem beruflichen Termin außerhalb Ihrer Wohnung. Dieser Tag gilt nicht als Homeoffice-Tag.

Am nächsten Tag arbeiten Sie wieder von daheim aus. Diesmal entscheiden Sie sich dafür, die Arbeit mittags zu beenden. Für diesen Tag erhalten Sie das Homeoffice-Pauschale schon.

Wichtig ist, dass Sie wirklich von einer privaten Wohnung aus arbeiten, um das Pauschale zu bekommen. Das kann Ihr Hauptwohnsitz, aber auch Ihr Nebenwohnsitz oder der Ihres Partners bzw. von nahen Angehörigen sein. Möchten Sie jedoch an einem Tag von einem öffentlichen Ort aus arbeiten, wie zum Beispiel einem Park oder einem Café, dann gibt es für diesen Tag kein Homeoffice-Pauschale.

Wie komm ich an das Geld?

Es gibt zwei Varianten, wie Sie das Homeoffice-Pauschale geltend machen können:

  • Über die Arbeitnehmerveranlagung (den Steuerausgleich) als pauschale Werbungskosten: Das Homeoffice-Pauschale reduziert in diesem Fall nur die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung und wirkt sich daher nur entsprechend Ihrem Steuersatz steuermindernd aus.
  • Über die Gehaltsabrechnung durch den Dienstgeber: Auf diesem Weg können bis zu 300 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei durch den Dienstgeber zusätzlich zum laufenden Gehalt ausbezahlt werden.

Unser Tipp: Über den Arbeitgeber verrechnen lassen! 

Wenn Sie die Möglichkeit haben, versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Auszahlung des Homeoffice-Pauschale zu vereinbaren! Nur so können Sie das Homeoffice-Pauschale ohne Abzüge im vollen Ausmaß erhalten!

Abrechnung über Dienstgeber ist auch rückwirkend möglich!

Die Abrechnung der Homeoffice-Tage und Auszahlung des Homeoffice-Pauschale über den Dienstgeber ist auch rückwirkend am Jahresende möglich. Denn Ihr Dienstgeber ist ohnehin dazu verpflichtet, die von Ihnen geleisteten Homeoffice-Tage im Jahreslohnzettel ans Finanzamt zu melden.

Die einzelnen Monatsabrechnungen können wieder aufgerollt werden. So ist es möglich, dass die 3 Euro pro Homeoffice-Tag zusätzlich berücksichtigt werden. Aber auch hier gilt: Der Dienstgeber ist nicht dazu verpflichtet, das zu tun!

Noch Fragen? 

Unsere Steuerexpert:innen erreichen Sie von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr unter 05 7171 28000.

 Video: Tipps fürs Homeoffice

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