Lärm macht krank

Es sind vom Unternehmen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird.

Bei starker Lärmbelastung sind regelmäßige Lärmmessungen zu veranlassen, den ArbeitnehmerInnen muss ein geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Eignungs- und Folgeuntersuchungen müssen vorgenommen werden.

Als "Lärmgrenzen" gelten:

  • 85 Dezibel und mehr für das Tragen von Gehörschutz,
  • 70 Dezibel bei überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten und
  • 50 Dezibel bei überwiegend geistigen Tätigkeiten (Büroarbeit).

Untersuchungen bei Lärmeinwirkungen

ArbeitgeberInnen haben dafür zu sorgen, dass ArbeitnehmerInnen, die einer gesundheitsgefährdenden Lärmeinwirkung ausgesetzt sind, sich in regelmäßigen Abständen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit unterziehen. 

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Arbeitnehmer:innen, die jahrelang Lärm ausgesetzt sind, erkranken häufig an Lärmschwerhörigkeit, leiden an Stress, Schlafstörungen oder Tinnitus.

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