Lärm macht krank
Es sind vom Unternehmen alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Lärmeinwirkung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt wird. Bei starker Lärmbelastung sind regelmäßige Lärmmessungen zu veranlassen, den ArbeitnehmerInnen muss ein geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Eignungs- und Folgeuntersuchungen müssen vorgenommen werden.
Als "Lärmgrenzen" gelten:
- 85 Dezibel und mehr für das Tragen von Gehörschutz,
- 70 Dezibel bei überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten und
- 50 Dezibel bei überwiegend geistigen Tätigkeiten (Büroarbeit).
Untersuchungen bei Lärmeinwirkungen
ArbeitgeberInnen haben dafür zu
sorgen, dass ArbeitnehmerInnen, die einer gesundheitsgefährdenden
Lärmeinwirkung ausgesetzt sind, sich in regelmäßigen Abständen einer
arbeitsmedizinischen Untersuchung der Hörfähigkeit unterziehen.
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Mindestens eine halbe Million ArbeitnehmerInnen sind alleine in Österreich regelmäßig Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt.