Lärm macht krank
MitarbeiterInnen müssen vor Lärm bei der Arbeit geschützt werden.
Die Belastung durch Lärm wird häufig als Belästigung verharmlost. Tatsächlich ist Lärm jedenfalls negativer Stress und damit Dauerlärm auch Dauerstress, der gesundheitliche Schäden hervorruft.
Während in Industriebetrieben mit technischer Lärmbekämpfung und
Gehörschutz gegen Lärm gearbeitet wird, wird im Handel Lärm zusätzlich
durch überflüssige Beschallung erzeugt.
Aber auch im Handel gelten Grenzwerte:
Diese Grenzwerte sind deshalb angeben, weil Lärm ein wesentlicher Stressfaktor ist.
Wenn sich weder das Verkaufspersonal noch die Kundschaft
miteinander über ein Produkt unterhalten können, ist Musikbeschallung
für den Verkauf kontraproduktiv. Wenn die Musik vom Kunden nicht gern gehört wird, so ist das schlecht.
Aber wenn sie gern gehört wird, so kann ein Verkaufsgespräch erst recht
nicht stattfinden.
Wäre Musik tatsächlich so förderlich für alle Situationen, so würden
sicher auch die Chefbüros mit Musik durchflutet werden. Dort herrscht
aber in der Regel Stille - aus gutem Grund!
Der Verkäufer oder die Verkäuferin, die im Verkaufsraum administrative Tätigkeiten auszuführen hat (Kassabuch, Tagesabrechnung usw.), hat eine büroähnliche Tätigkeit und daher ebenfalls Anspruch auf Ruhe.
Die zynische Antwort vieler Musik-Befürworter in Bezug auf die
Beschallung ist oft, dass dadurch nicht das Trommelfell beschädigt wird.
Das ist einleuchtend und wäre sogar noch das geringere Übel, weil
heilbar.
Schwerhörigkeit entsteht jedoch durch Dauerlärm über Jahre hinweg. Nicht
einmal der immer wieder genannte Disco-Besuch ist so schädlich wie der
Dauerlärm am Arbeitsplatz, weil er in der Regel nur ein Einzelereignis
ist.
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