Ziele des Arbeitnehmer:innenschutzes

Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz.

Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel,

  • den Schutz des Lebens,
  • der Gesundheit,
  • der Integrität und
  • der Würde der Arbeitnehmer:innen

bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.

Arbeitnehmer:innenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Arbeitnehmer:innenschutz besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Besondere Bedeutung kommt in der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb den Arbeitgeber:innen, Betriebsrät:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmediziner:innen und Arbeits-und Organisationspsycholog:innen zu.

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ArbeitnehmerInnenschutz

Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22913

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