Lärm macht krank
MitarbeiterInnen müssen vor Lärm bei der Arbeit geschützt werden.
Grundlage des Arbeitsschutzes ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit, der Integrität und der Würde der ArbeitnehmerInnen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.
ArbeitnehmerInnenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. ArbeitnehmerInnenschutz besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Besondere Bedeutung kommt in der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb den ArbeitgeberInnen, BetriebsrätInnen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen und Arbeits-und OrganisationspsychologInnen zu.
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