Lärm macht krank
Beschäftigte müssen vor Lärm bei der Arbeit geschützt werden.
Grundlage des Arbeitsschutzes ist das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz.
Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel,
bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.
Arbeitnehmer:innenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Arbeitnehmer:innenschutz besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Besondere Bedeutung kommt in der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb den Arbeitgeber:innen, Betriebsrät:innen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmediziner:innen und Arbeits-und Organisationspsycholog:innen zu.
© 2025 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171