Chemikalien-Kennzeichnung

Jede:r Hersteller:in, Importeur:in oder Inverkehrbringer:in von gefährlichen Stoffen oder Gemischen, hat diese zuvor einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen.

Achtung

Werden chemische Arbeitsstoffe im Betrieb umgefüllt, sind auch diese Behälter entsprechend zu kennzeichnen.

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Die CLP-Verordnung basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des "Globally Harmonised System of Classification an Labelling of Chemicals" (GHS).

Gefahrenpiktogramme

Liste - Gefahrenpiktogramme (0,1 MB)


Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen finden sich auf den Etiketten die Signalwörter
GEFAHR für hohes Gefahrenniveau
oder
ACHTUNG für die "weniger schwerwiegenden" Gefahrenkategorien

Liste der P-Statements sowie der zulässigen Kombinationen (0,1 MB)


Liste der H-Statements (0,1 MB)

Kontakt

Kontakt

ArbeitnehmerInnenschutz

Mo - Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22913

E-Mail