17.09.2024

Katastrophenhilfe: Bis zu 1.000 Euro

Die Arbeiterkammer Niederösterreich unterstützt betroffene Mitglieder,  die Schäden an ihrem Hauptwohnsitz haben. Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Kein Anspruch besteht, wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist.

Mit der eigenen Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich werden bis zu 1.000 Euro gewährt.

Wie kann die Katastrophenhilfe beantragt werden?

1.) Antragsformular downloaden oder bei einer AK-Bezirksstelle abholen.

2.) Ausgefülltes Antragsformular inkl. Belege bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle einbringen.

Die Anträge können auch direkt in den AK-Bezirksstellen gestellt werden. 

Was wird gefördert?

Mehr dazu im Merkblatt.

Welche Belege bzw. Nachweise sind erforderlich?

 1. Meldebestätigung oder Meldezettel Hauptwohnsitz

 2. Kopie der Niederschrift der Schadensergebungskommission, die den Schaden aufgenommen hat oder ein Gutachten einer Versicherung mit ähnlicher Schadensaufschlüsselung.

Weitere Infos siehe: Merkblatt

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