Wassereintritt in Mietwohnung
Die derzeitige außergewöhnliche Wetterlage in Niederösterreich zwingt Mieter:innen von Wohnungen oft rasch zu handeln. Sollten Sie Wassereintritt in allgemeinen Teilen des Hauses oder in Ihrer Wohnung bemerken, melden Sie dies unverzüglich dem Vermieter. Sollte der Eintritt einfach zu beseitigen sein, so sind Mieter verpflichtet dies selbst direkt vorzunehmen.
Bemerken Sie nasse oder feuchte Wände, dokumentieren Sie den Zustand und melden Sie es dem Vermieter, denn in der Regel ist dieser für die Reparatur verantwortlich. Weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Feuchtigkeit die Gefahr des Schimmels besteht.
Wir empfehlen aus Gründen der rechtlichen Vorsicht dies schriftlich eingeschrieben sowie auch per Mail vorzunehmen.
Es besteht grundsätzlich das Recht auf Mietminderung ab dem Zeitpunkt, wo ein Schaden eine Gebrauchsbeeinträchtigung zur Folge hat. Sinnvoll ist es, ab dem Wassereintritt die Miete nur mehr unter Vorbehalt zu bezahlen um somit auch nachträglich die Miete mindern zur können.