Klimaticket Ostregion

Seit 1. Oktober 2021 gibt es das Klimaticket Ö online. Damit können Sie ein Jahr alle Linienverkehre (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet nutzen: regional, überregional und österreichweit.

Das Klimaticket Ö

  • gilt ab einem frei wählbaren Datum 
  • und ist für 1 Jahr gültig. 

Bei Onlinekauf muss das Klimaticket 2 Wochen vor Benutzung bezahlt werden.

Varianten für Ostregion

Das KlimaTicket Ö kostet € 1.095.

Reisende bis einschließlich 25 und ab 65, sowie Menschen mit Behinderung zahlen € 

Klimaticket - KategorienRegulär
Klimaticket Classic       € 1.095
Klimaticket Jugend/ Senior/ Spezial € 821
Klimaticket Familie € 1.205/€ 931 (Classic Familie/Jugend, Senior, Spezial Familie)

Das KlimaTicket Ö gilt für ein ganzes Jahr ab einem frei wählbaren Datum und kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.


Beim VOR KlimaTicket werden zwei Ticketkategorien unterschieden:

  • VOR KlimaTicket Metropol Region gilt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
  • VOR KlimaTicket Region Gültig auf allen VOR-Linien in Niederösterreich und dem Burgenland (für die Nutzung des Regionalverkehrs in Wien sowie für Durchfahrten durch Wien wird das VOR KlimaTicket MetropolRegion benötigt)bisti
Ostregion (VOR) - VariantenAbbucher/Vorausszahler jährlich monatliche Abbuchung
VOR KlimaTicket MetropolRegion Vollpreis   € 860€ 901
VOR KlimaTicket MetropolRegion Senior* € 607€ 628
VOR KlimaTicket MetropolRegion Jugend* € 737€ 778,-
VOR KlimaTicket MetropolRegion Spezial*€ 737€ 778
VOR KlimaTicket Region Vollpreis€ 495€ 505
VOR KlimaTicket Region Senior*€ 372€ 382
VOR KlimaTicket Region Jugend*€ 372€ 382
VOR KlimaTicket Region Spezial*€ 372€ 382

* Senior:innen: ab dem 65. Geburtstag, Jugend: bis zum 26. Geburtstag, Spezial: für Menschen mit Behinderung (Behinderungsgrad mind. 70%).

Genaueres auf der VOR-Homepage.

WICHTIG für Wien-Umsteiger

Pendler:innen, die auf ihrem Arbeitsweg in Wien umsteigen müssen (Bsp.:  von Wiener Neustadt über Wien nach St. Pölten), brauchen laut VOR-Serviceline ein "Metropolregionalticket".

Kündigungsbedingungen

laut AGB für den Kauf des KlimaTicket Ö – Kündigung (gültig ab 01.08.2022)

Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Tickets gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Monats. Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig unterfertigten Kündigungsformulars sowie der nachweislichen Rückgabe des Tickets bei einer Servicestelle.

Im Falle einer Kündigung wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises:

KlimaTicket Ö Classic € 91,30
KlimaTicket Ö Jugend, Senior, Spezial € 68,40
KlimaTicket Ö Classic Familie € 100,40
KlimaTicket Ö Jugend, Senior, Spezial Familie € 77,60
Ersatzleistungsentgelt für die Ersatzausstellung bzw. Änderungsausstellung € 10
Mahnentgelt (ab zweitem Mahnschreiben) € 10

  • Bei Einmalzahlung im Voraus werden für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat die entsprechenden Monatsbeträge abzüglich des Kündigungsentgelts auf das angegebene Konto überwiesen.
  • Bei SEPA-Lastschrift wird noch ein letzter Monatsbetrag als Kündigungsentgelt abgebucht, für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat werden die entsprechenden Monatsbeträge nicht mehr abgebucht.

Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das Kündigungsentgelt:

  • bei Umzug von Österreich in das Ausland, durch Nachweis der Abmeldung vom österreichischen Zentralen Melderegister und Nachweis der neuen Adresse im Ausland
  • bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels ärztlichen Attest
  • bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung 
  • Todesfall

    mehr auf Klimaticket.at

VOR laut Tarifbestimmungen – 2.5.1.8 Kündigung (gültig ab 10. August 2022)

Jahreskarten können ohne Angabe von Gründen zu jedem Monatsletzten durch nachweisliche Rückgabe aller zum Zeitpunkt der Kündigung dem betreffendem Jahreskartenvertragzugeordneten Karten an die Wiener Linien GmbH & Co KG oder die VOR GmbH während der Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt werden. Auch eine Übergangskarte ist zu retournieren, wenn der Kündigungstermin vor oder innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Übergangskarte liegt.

Wird die Jahreskarte im Online-Ticketshop bestellt oder wurde eine Übergangskarte im Print-athome-Format ausgestellt, so ist eine Kündigung frühestens zum Monatsletzten des ersten Gültigkeitsmonats möglich.

Bei vorzeitiger Kündigung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten:

  • Für die Ausstellung von Duplikaten für Jahreskarten, Semesterkarten und Jugendtickets, schriftliche Einmahnung von offenen Beträgen, Bareinzahlungen in Kundenservicestellen bei bestehendem SEPALastschriftmandat, nachträglichem Nachweis von personalisierten Tickets etc. wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 verrechnet.
  • Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten vor ihrem Gültigkeitsende wird für Jahreskarten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 22,00 verrechnet.
  • Bei Jahreskartenverträgen werden diese Gebühren, soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, bei der nächsten Abbuchung (4. Werktag des Folgemonats) zusätzlich eingehoben.

Wenn die Rückgabe der Jahreskarte spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats erfolgt, kann die Laufzeit der Jahreskarte noch mit Monatsletzten des Vormonats beendet werden. Besteht bei der Rückgabe der Jahreskarte in einer der Verkaufsstellen noch eine Restlaufzeit, wird für diesen Zeitraum eine Übergangskarte ausgestellt. Diese gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

  • Jahreskarte bei Einmalzahlung im Voraus oder SEPA-Lastschriftverfahren (jährliche Abbuchung)

Die nicht konsumierten Monate werden anteilsmäßig abzüglich der Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Kündigung zurückerstattet. Bei jährlicher Abbuchung wird das Guthaben am 4. Werktag des Folgemonats auf das Konto des Kontoinhabers überwiesen.

  • Jahreskarte bei SEPA-Lastschriftverfahren (monatliche Abbuchung)

Die Abbuchung wird mit dem Kündigungszeitpunkt mit Ausnahme der zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Kündigung gestoppt. Wurde zum Zeitpunkt der Kündigung die Abbuchung bei der Bank bereits in Auftrag gegeben, dann wird der Betrag im Folgemonat zurückerstattet.

Jahreskarten können weder auf eine andere Person übertragen werden noch besteht die Möglichkeit, mit dem Abbuchen von Teilbeträgen auszusetzen. Ein Rückkauf im Sinne der Erstattungsbestimmungen ist ausgeschlossen.

Bei Nichtnutzung der Jahreskarte infolge Krankenstands, Kuraufenthalt und anderen Abwesenheiten wird keine Fahrpreisrückerstattung gewährt.

Mehr auf Vor.at


Kontakt

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AK Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten

Telefon: +43 5 7171
mailbox@aknoe.at

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