Geld zurück bei Zugverspätungen
So kommen Sie zu einer Entschädigung!
Seit 1. Oktober 2021 gibt es das Klimaticket Ö online. Damit können Sie ein Jahr alle Linienverkehre (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet nutzen: regional, überregional und österreichweit.
Das Klimaticket Ö
Bei Onlinekauf muss das Klimaticket 2 Wochen vor Benutzung bezahlt werden.
Das KlimaTicket Ö kostet € 1.095.
Reisende bis einschließlich 25 und ab 65, sowie Menschen mit Behinderung zahlen €
Klimaticket - Kategorien | Regulär |
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Klimaticket Classic | € 1.095 |
Klimaticket Jugend/ Senior/ Spezial | € 821 |
Klimaticket Familie | € 1.205/€ 931 (Classic Familie/Jugend, Senior, Spezial Familie) |
Das KlimaTicket Ö gilt für ein ganzes Jahr ab einem frei wählbaren Datum und kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.
Beim VOR KlimaTicket werden zwei Ticketkategorien unterschieden:
Ostregion (VOR) - Varianten | Abbucher/Vorausszahler jährlich | monatliche Abbuchung |
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VOR KlimaTicket MetropolRegion Vollpreis | € 860 | € 901 |
VOR KlimaTicket MetropolRegion Senior* | € 607 | € 628 |
VOR KlimaTicket MetropolRegion Jugend* | € 737 | € 778,- |
VOR KlimaTicket MetropolRegion Spezial* | € 737 | € 778 |
VOR KlimaTicket Region Vollpreis | € 495 | € 505 |
VOR KlimaTicket Region Senior* | € 372 | € 382 |
VOR KlimaTicket Region Jugend* | € 372 | € 382 |
VOR KlimaTicket Region Spezial* | € 372 | € 382 |
* Senior:innen: ab dem 65. Geburtstag, Jugend: bis zum 26. Geburtstag, Spezial: für Menschen mit Behinderung (Behinderungsgrad mind. 70%).
Genaueres auf der VOR-Homepage.
WICHTIG für Wien-Umsteiger
Pendler:innen, die auf ihrem Arbeitsweg in Wien umsteigen müssen (Bsp.: von Wiener Neustadt über Wien nach St. Pölten), brauchen laut VOR-Serviceline ein "Metropolregionalticket".
laut AGB für den Kauf des KlimaTicket Ö – Kündigung (gültig ab 01.08.2022)
Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Tickets gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Monats. Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig unterfertigten Kündigungsformulars sowie der nachweislichen Rückgabe des Tickets bei einer Servicestelle.
Im Falle einer Kündigung wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises:
KlimaTicket Ö Classic € 91,30
KlimaTicket Ö Jugend, Senior, Spezial € 68,40
KlimaTicket Ö Classic Familie € 100,40
KlimaTicket Ö Jugend, Senior, Spezial Familie € 77,60
Ersatzleistungsentgelt für die Ersatzausstellung bzw. Änderungsausstellung € 10
Mahnentgelt (ab zweitem Mahnschreiben) € 10
Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das Kündigungsentgelt:
VOR laut Tarifbestimmungen – 2.5.1.8 Kündigung (gültig ab 10. August 2022)
Jahreskarten können ohne Angabe von Gründen zu jedem Monatsletzten durch nachweisliche Rückgabe aller zum Zeitpunkt der Kündigung dem betreffendem Jahreskartenvertragzugeordneten Karten an die Wiener Linien GmbH & Co KG oder die VOR GmbH während der Vertragslaufzeit vorzeitig gekündigt werden. Auch eine Übergangskarte ist zu retournieren, wenn der Kündigungstermin vor oder innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Übergangskarte liegt.
Wird die Jahreskarte im Online-Ticketshop bestellt oder wurde eine Übergangskarte im Print-athome-Format ausgestellt, so ist eine Kündigung frühestens zum Monatsletzten des ersten Gültigkeitsmonats möglich.
Bei vorzeitiger Kündigung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten:
Wenn die Rückgabe der Jahreskarte spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats erfolgt, kann die Laufzeit der Jahreskarte noch mit Monatsletzten des Vormonats beendet werden. Besteht bei der Rückgabe der Jahreskarte in einer der Verkaufsstellen noch eine Restlaufzeit, wird für diesen Zeitraum eine Übergangskarte ausgestellt. Diese gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
Die nicht konsumierten Monate werden anteilsmäßig abzüglich der Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Kündigung zurückerstattet. Bei jährlicher Abbuchung wird das Guthaben am 4. Werktag des Folgemonats auf das Konto des Kontoinhabers überwiesen.
Die Abbuchung wird mit dem Kündigungszeitpunkt mit Ausnahme der zu entrichtenden Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Kündigung gestoppt. Wurde zum Zeitpunkt der Kündigung die Abbuchung bei der Bank bereits in Auftrag gegeben, dann wird der Betrag im Folgemonat zurückerstattet.
Jahreskarten können weder auf eine andere Person übertragen werden noch besteht die Möglichkeit, mit dem Abbuchen von Teilbeträgen auszusetzen. Ein Rückkauf im Sinne der Erstattungsbestimmungen ist ausgeschlossen.
Bei Nichtnutzung der Jahreskarte infolge Krankenstands, Kuraufenthalt und anderen Abwesenheiten wird keine Fahrpreisrückerstattung gewährt.
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