18.12.2020

Urteil im Dieselskandal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell in einem von der französischen Strafjustiz vorgelegten Vorabentscheidungsverfahren zu Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung von Dieselmotoren ein weitreichendes Urteil gefällt. Der VW-Konzern musste sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, weil bei Diesel-Pkw der Norm Euro 5, Euro 6a und Euro 6b eine Abschaltsoftware eingebaut worden war. Der EugH hat nun entschieden, dass dies vorschriftswidrig ist. Dieses System wurde jedoch von vielen Diesel-Herstellern verwendet.

Die „Abgasrückführung“ (AGR) ist fast bei allen Diesel-Pkw mit Abgasnorm Euro 5, Euro 6a und Euro 6b die gängige Abgasreinigungstechnologie. Dabei  zirkulieren  Stickoxid-Abgase nochmals durch den Motor. Bei  Außentemperaturen  unter 17 Grad funktioniert dies nur mehr bedingt und das System wird sogar teilweise deaktiviert - dies hält der EuGh in seinem Urteil fest. Über einen geraumen Zeitraum im Jahr wird daher mit ungereinigten oder nur unzureichend gereinigten  Abgasen gefahren. Die rechtliche Schlussfolgerung daraus lautet: derartige Autos hätten eigentlich gar nicht zugelassen werden dürfen.

Mittel der ersten Wahl wäre nun eine Nachrüstung der betroffenen Autos. Davon sind in Österreich mehr als 1 Million Fahrzeuge betroffen. Doch steht zu befürchten, dass der Einbau geeigneter Katalysatoren bei zahlreichen Modellen aus Platzgründen technisch gar nicht möglich sein wird.

Hier ist die Politik auf nationaler, aber auch europäischer Ebene gefordert, eine gerechte Lösung für die KonsumentInnen herbeizuführen.

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