Beschlüsse

Über jede Leistung aus dem BRF hat der BR einen Beschluss zu fassen. Dieser ist schriftlich festzuhalten und von allen Anwesenden in der BR-Sitzung zu unterfertigen. Die Beschlüsse sind so aufzubewahren, dass ihre jederzeitige Verfügbarkeit gewährleistet ist und sie auf Verlangen dem Kontrollorgan unverzüglich vorgelegt werden können. 

Man unterscheidet folgende Arten von Beschlüssen: 

Ein Einzelbeschluss regelt jeweils nur eine einzige Ausgabe und deren Höhe (z.B. Betriebsausflug, Unterstützung in Notfällen, Ausscheiden von Geräten aus dem Fondsvermögen, etc.) 

Ein Generalbeschluss bietet sich dort an, wo immer wiederkehrende Ausgaben zu tätigen sind (z.B. Fahrtkosten für Betriebsratsmitglieder, Bewirtung bei Betriebsversammlungen, etc.), deren Höhe jedoch unterschiedlich sein kann. 

Ein Dauerbeschluss ist dann sinnvoll, wenn immer wiederkehrende Leistungen in derselben Höhe während eines längerfristigen Zeitraumes ausbezahlt werden. Der Zeitraum kann befristet oder unbefristet beschlossen werden, z.B. Hochzeitsgaben, Geburtenbeihilfen, Sportförderung, Kulturzuschuss, etc. 

Tipp

Jeder neu konstituierte BR sollte die General- und Dauerbeschlüsse neu fassen; er kann aber auch die bisherigen Regeln unverändert beschließen.