Kinderbetreuungs-Situation in NÖ
Die aktuelle AK-Analyse zeigt große Unterschiede in den Regionen.
Der Anteil der Frauen, die 2 Jahre nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten gehen, steigt. Auch bei der Väterkarenz gibt es laut aktuellem AK Wiedereinstiegsmonitoring 2025 erneut Anstiege zu verzeichnen.
Im Geburtenjahrgang 2023 waren in Niederösterreich 13.855 Personen in Kinderauszeit, davon waren 9.604 zuvor überwiegend in Beschäftigung (7.965 Frauen und 1.639 Männer).
Rund zwei Drittel (67,5 Prozent) der zuvor beschäftigten Frauen in Niederösterreich sind spätestens zum 2. Geburtstag des Kindes wieder erwerbstätig. Eineinhalb Jahre nach der Geburt sind es 31,5 Prozent und ein Jahr nach der Geburt sind laut aktuellsten Daten 20,1 Prozent wieder im Job.
Der Anteil der Männer in Kinderauszeit stieg in Niederösterreichzwischen 2008 und 2017 stark an und ging dann bis 2021 wieder zurück. Danach zeigt sich eine Trendwende. 2023 beträgt der Männeranteil bei den zuvor Beschäftigten in Kinderauszeit in NÖ 17,1 Prozent. Das ist mehr als die Jahre zuvor, aber immer noch nicht der beste Wert. Zudem ist die Dauer der Erwerbsunterbrechung meist sehr kurz. Nur 2 Prozent der Väter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für 3 Monate oder länger anlässlich der Geburt.
Die Auswertung 2025 zeigt, dass der Familienzeitbonus („Papamonat“), insbesondere in Niederösterreich gern in Anspruch genommen wird. Mittlerweile wird bereits bei jeder sechsten Geburt der Familienzeitbonus in Anspruch genommen, jedoch nur selten in Kombination mit einem späteren Kinderbetreuungsgeldbezug des Vaters. Nur rund 5 Prozent der Männer in NÖ nehmen sowohl den Familienzeitbonus als auch Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, obwohl dies seit 2023 auch ohne gegenseitige Aufrechnung möglich ist.
WIEDEREINSTIEGSMONITORING
Zur Studie >>Hintergrund
L&R Sozialforschung hat im Auftrag der AK zum siebenten Mal das Wiedereinstiegsmonitoring erstellt. Die Ergebnisse umfassen alle Bundesländer und basieren auf Daten der Österreichischen Gesundheitskasse, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, des Arbeitsmarktservice Österreich und des Bundesministeriums für Arbeit.
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