Projektfonds Arbeit 4.0
Umsetzung: Obscura 2022
Die AK Niederösterreich hat es sich zum Ziel gesetzt, den digitalen Wandel im Interesse und zum Wohle der Arbeitnehmer:innen zu gestalten. Mit dem Projektfonds Arbeit 4.0 werden daher Ideen und Projekte gefördert, die die „3V für Österreichs Zukunft“ in Niederösterreich beeinflussen: Veränderung der Arbeitswelt, Versorgungssicherheit und Verteilungsgerechtigkeit. Im Jahr 2023 feiern wir 5 Jahre Zukunftsprogramm und erweitern den Förderschwerpunkt der Versorgungssicherheit um die Veränderung der Arbeitswelt. Zu beiden Themenschwerpunkten kann eingereicht werden.
Projekte 2022
Aus den Einreichungen im Jahr 2022 wurden die folgenden Projekte gefördert:
ALLE PROJEKTE AUFRUFEN
Was wird 2023 gefördert?
Anlässlich von 5 Jahren Zukunftsprogramm wird der Förderschwerpunkt erweitert. 2023 können Projekte zum Thema Veränderung der Arbeitswelt sowie zur Versorgungssicherheit eingereicht werden. Die Förderlaufzeit für Projekte, die 2023 zur Förderung beschlossen werden, beträgt maximal 2 Jahre.
Projekte, die Lösungsmöglichkeiten für Versorgungssicherheit bieten, können in fünf speziellen Arbeits- und Lebensbereichen wirksam sein:
- Mobilität der Zukunft
- Gesundheit & Pflege
- Energie von morgen
- Soziales, Bildung & Zusammenleben
- Nahversorgung in der Region
Projekte, die die Veränderung der Arbeitswelt betreffen, können sich auf folgende Themenbereiche beziehen:
- Neue (digitale) Organisationsformen der Arbeit und der Mitbestimmung
- (Digitale) Aus- und Weiterbildung mit Fokus auf Jugendliche und junge Erwachsene
- Automation, Robotik und künstliche Intelligenz
Wer kann einreichen?
Folgende Institutionen können einreichen:
- Betriebsratskörperschaften gemeinsam mit Unternehmen mit nö. Arbeitnehmer*innen bzw. in nicht-organisierten Betrieben Unternehmen gemeinsam mit Arbeitnehmer*innen-Gruppen
- Nö. Gewerkschaften
- Nö. Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts
- Zivilgesellschaften (Non-Profit Organisationen und Vereine)
- Wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen oder Forschungsinstitut
- Öffentliche Bildungseinrichtungen (Berufsschulen, Volkshochschulen, sonst. Schulen)
Nicht gefördert werden politische Parteien und ihre Unterorganisationen sowie private Personen. Nicht gefördert wird allgemeine Grundlagenforschung.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderungen liegt bei maximal 200.000 EUR pro Projekt.
Die Förderquote für wirtschaftlich tätige Förderwerber/innen unabhängig von deren Rechtsform sowie für Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Die Förderquote für sonstige nicht wirtschaftlich tätige Förderwerber/innen und für wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, akkreditierte Privatuniversitäten und Fachhochschulen) beträgt grundsätzlich 80 Prozent. In besonderen Fällen kann die Förderung an die Erfüllung von Auflagen geknüpft werden oder nur Teile der Kosten übernommen werden.
Projekt-Einreichung und Entscheidung
Von der Einreichung durch den/die Förderwerber/in bis zur möglichen Förderung des Projekts sind folgende Schritte zu durchlaufen:
- Einreichung
- Überprüfung der Anträge, Kosten- und Zeitpläne auf ihre Übereinstimmung mit den Richtlinien, der Zielsetzung des Projektfonds Arbeit 4.0 und die Plausibilität der Angaben
- Beurteilung und Kommentierung durch den Fachbeirat und durch den Digitalisierungs-Ausschuss der AK Niederösterreich
- Förderentscheidung durch das beschlussfassende Gremium der AK Niederösterreich
- Nach der Entscheidung erhält der/die Förderwerber/in eine schriftliche Verständigung der AK Niederösterreich über Ablehnung oder Zuerkennung und ggf. über die Höhe der Förderung.
- Bei positiver Behandlung des Förderantrags (Zuerkennung einer Förderung) durch das beschlussfassende Gremium erfolgt ein gesonderter Abschluss eines Fördervertrags. Im Fördervertrag werden u.a. Details zum Projektstrukturplan, zu den förderbaren Kosten inkl. Kostenplan und zu den Meilensteinen des Projekts vereinbart. Sollte für ein Projekt eine Förderung zuerkannt werden, so hat die Umsetzung innerhalb des definierten Zeitrahmens zu erfolgen.
Bewertungskriterien
Eingereichte Projekte werden von einem eigens eingerichteten Fachbeirat nach den folgenden Bewertungskriterien beurteilt:
- Das Projekt entspricht einem förderwürdigen Themenbereich.
- Der Nutzen für die nö. Arbeitnehmer/innen bzw. die Anliegen der nö. Beschäftigten stehen im Vordergrund.
- Wirksamkeit und Breite der Zielgruppe(n) - Wer wird durch das Projekt erreicht?
- Innovationskraft des Projekts - Welche neuen Impulse werden mit dem Projekt gesetzt
- Nutzung von Synergieeffekten durch Kooperation mit anderen Partner/innen
- Umsetzbarkeit, Nachvollziehbarkeit
- Steht der finanzielle Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis und ist der Zeit- und (allenfalls zeitlich gegliederte) Kostenplan nachvollziehbar?
- Kann ausreichend dargelegt werden, wie eine erfolgreiche Umsetzung gelingen soll?
- Ist eine nachhaltige Nutzung der Ergebnisse sichergestellt?
- Freie Verfügbarkeit der Projektergebnisse für die Allgemeinheit
- Werden die mit den Fördermitteln erarbeiteten Werke und Methoden der Allgemeinheit frei zur Verfügung gestellt?
- Sind die Ergebnisse auf andere Anwendungen (z. B. Zielgruppen, Branchen) übertragbar?
- Umwelt und Nachhaltigkeitsaspekte
- Hat das Projekt bzw. haben die Projektergebnisse Auswirkungen auf den Umgang mit unseren Ressourcen und der Umwelt bzw. unterstützt es den Wandel hin zu einer sozioökologischen Gesellschaft?
- Berücksichtigt das Projekt Vielfalt und Diversitätsaspekte wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und/oder Internationalität, wirkt es inklusiv und trägt es dazu bei, Vorurteile und Stereotype aufzubrechen?
- Das Volumen des Projektfonds Arbeit 4.0 wurde noch nicht ausgeschöpft
Noch Fragen?
Schreiben Sie uns unter
projektfonds@aknoe.at.