AK-Umfrage: Wie allein fühlen sich Alleinerziehende?
Sie sind allein- oder getrennt erziehend? Wir möchten wissen, wie es Ihnen geht!
Die Erziehung von Kindern bringt Freude, aber auch ganz spezifische Herausforderungen mit sich, besonders wenn man die Verantwortung allein oder getrennt voneinander trägt. Wir wollen wissen: Was läuft gut und wo brauchen Ein-Eltern-Familien mehr Unterstützung?
Wer kann teilnehmen?
Wir suchen Mütter und Väter von minderjährigen Kindern, die:
- allein die Erziehungsverantwortung tragen („Alleinerziehende“) oder
- sich die Erziehung zu annähernd gleichen Teilen mit dem getrenntlebenden Elternteil teilen („Getrennterziehende“).
Ihr Beitrag macht den Unterschied!
Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, die Lebenssituation von Ein-Eltern-Familien besser zu verstehen und dieses wichtige Thema stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.
- Dauer: ca. 8 Minuten
- Anonymität: Ihre Daten werden absolut vertraulich und anonym behandelt.
Die Befragung richtet sich primär an Niederösterreicher:innen, eine Teilnahme ist aber für alle Allein- und Getrennterziehenden in Österreich möglich.
Kleines Dankeschön, große Chance
Als Dank für Ihre Zeit können Sie am Ende der Befragung an unserem Gewinnspiel teilnehmen. Wir verlosen zwei Übernachtungen für Sie und Ihr minderjähriges Kind/ Ihre minderjährigen Kinder im neu sanierten Parkhotel Hirschwang nach Abschluss der Renovierungsarbeiten oder alternativ vorab in unserer Dependence Parkhotel in Breitenstein.
Hier teilnehmenteilnahmebedingungen
Verlosung von 1 x 1 Aufenthalt (zwei Nächtigungen) im Parkhotel Hirschwang für die teilnehmende Person und ihr minderjähriges Kind bzw. ihre minderjährigen Kinder (im rechtlichen Sinne) nach Fertigstellung bzw. alternativ davor ist die Einlösung in der Dependance Parkhotel in Breitenstein am Semmering möglich.
1. Veranstalterin
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (AK Niederösterreich), 3100 St. Pölten, AK-Platz 1.
2. Teilnahme am Gewinnspiel
Teilnehmen können alle:
- die an der Umfrage „Wie allein fühlen sich Alleinerziehende?“ teilgenommen haben und
- mind. ein minderjähriges Kind allein im eigenen Haushalt erziehen ODER
- mind. ein minderjähriges Kind getrennt vom anderen Elternteil mit hoher Sorgeleistung (mind. 40 %) erziehen.
- Mitarbeiter:innen der AK Niederösterreich sind ausdrücklich von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Unter allen bis zum Erhebungsende am Sonntag 14. Juni 23:59 teilnehmenden Personen, die an der Umfrage „Wie allein fühlen sich Alleinerziehende?“ teilgenommen haben, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Österreich haben, wird der unter Punkt 3 angeführte Preis verlost. Teilnahmen über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen sind nicht gestattet. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
3. Gewinn
Verlost wird: 1 x 1 Aufenthalt (entspricht zwei Nächtigungen) im Parkhotel Hirschwang (2651 Reichenau) für teilnehmende Person und ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder (im rechtlichen Sinne daher leibliche und Adoptivkind bzw. Adoptivkinder) inkl. Halbpension-Verpflegung exkl. Anreise.
Die Einlösung kann ab Fertigstellung des Hotels erfolgen. Eine vorzeitige Einlösung (daher vor Fertigstellung der Renovierung des Parkhotel Hirschwang) ist alternativ möglich in der Dependance Parkhotel in Breitenstein (2673 Breitenstein).
4. Wie erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel/an der Verlosung
Das Gewinnspiel startet mit 1. April 2026 mit Öffnung der Umfrage für die Beantwortung und endet am Sonntag 14. Juni mit Befragungsende um 24 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Teilnahme am Gewinnspiel/an der Verlosung ist ausdrücklich an die Teilnahme an der Umfrage „Wie allein fühlen sich Alleinerziehende?“ geknüpft.
5. Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Gewinnübermittlung
Unter allen Teilnehmenden wird der/die Gewinner:in per Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt. Ein Schriftverkehr über dieses Gewinnspiel/Verlosung kann nicht geführt werden.
Der/Die Gewinner:in wird nach Durchführung der Verlosung per Mail an die im Zuge der Gewinnspielteilnahme angegebene E-Mail-Adresse verständigt.
Der Gewinn wird persönlich an den/die Gewinner:in im Arbeitnehmer:innenzentrum in 3100 St. Pölten übergeben.
Mit der Annahme des Gewinns erklärt, sich der/die Gewinner:in mit der Veröffentlichung eines Fotos und des Namens in den Medien der AK Niederösterreich und auf den Social-Media-Kanälen der AK Niederösterreich ausdrücklich einverstanden.
Im Falle der Nichterreichbarkeit der ausgelosten Person ist die AK Niederösterreich nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Weitere Ausschlussgründe sind in Punkt 2 und 4 geregelt.
Sollte der/die Gewinner:in die oben angeführten Daten nicht fristgerecht übermitteln bzw. für die AK Niederösterreich nicht erreichbar sein, ist die Einlösung des Gewinns nicht möglich und der Gewinn wird neuerlich gem. Punkt 5 verlost.
7. Datenschutz
Die mit dem Gewinnspiel in Zusammenhang stehende Umfrage wird durch die Abteilung Frauenpolitik durchgeführt.
Alle Angaben im Rahmen der Umfrage werden ausschließlich anonym und zu statistischen Zwecken verwendet. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel angegeben werden müssen, werden ausschließlich von der Arbeiterkammer Niederösterreich zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung erhoben und stehen in keinerlei Zusammenhang mit den Angaben der Befragung. Somit bleibt die Anonymität der Umfrage selbstverständlich gewahrt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte - mit Ausnahme der Veröffentlichung des Namens des Gewinners bzw. der Gewinnerin in den Medien der AK Niederösterreich und den Social-Media-Kanälen der AK Niederösterreich (siehe Punkt 5) – erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten der Gewinnspielteilnehmer:innen – mit Ausnahme jener Person, die den Gewinn angenommen hat, werden nach der Verlosung (Übergabe des Preises gem. Punkt 5) gelöscht.
Nähere Infos zum Datenschutz: https://noe.arbeiterkammer.at/Datenschutz.html
Der Datenschutzbeauftragte der AK Niederösterreich ist erreichbar unter: datenschutz@aknoe.at
8. Haftungsausschluss
Die AK Niederösterreich übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gewinners bzw. der Gewinnerin sind ausgeschlossen.
9. Änderung/ Einstellung des Gewinnspiels/ Verlosung
Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel/Verlosung im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
Die AK Niederösterreich ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
10. Übertragung, Barauszahlung
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Anwendbares Recht/ Gerichtstand
Dieses Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.