Einvernehmliche Auflösung
Auch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen: Achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Rechte!
Wenn Sie nicht länger bei Ihrem:Ihrer derzeitigen Arbeitgeber:in bleiben wollen, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
Bei einer Arbeitnehmer:innenkündigung müssen Sie bestimmte Fristen und Termine einhalten. Diese können sehr unterschiedlich sein. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gewerkschaft oder bei unserer Arbeitsrechtsberatung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bekommen Sie dieses frühestens 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in, wann das Dienstverhältnis enden soll. Es müssen keine bestimmten Fristen oder Termine eingehalten werden. Entscheidend ist, dass beide Seiten der Auflösung zustimmen. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen gleich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, vorausgesetzt, Sie haben einen Anspruch darauf und sind beim AMS arbeitslos gemeldet
Vielleicht ist Ihnen noch nicht ganz klar, wohin Ihre berufliche Reise in Zukunft gehen soll. In diesem Fall empfiehlt sich eine Bildungsberatung:
Eine gute Bewerbung kann entscheiden, ob Sie in die engere Wahl für eine Stelle kommen. Lesen Sie nach, was Sie wissen sollten über:
Über Einkommen wird in Österreich nicht gerne geredet. Gehaltsinformationen in Stelleninseraten geben meist nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn an.
Doch wie viel sollte ich ungefähr verdienen? Was ist branchenüblich mit meiner Erfahrung und Qualifikation?
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