Gehälter und Funktionsgebühren

Kammerrätinnen und Kammerräte

Die 110 Kammerrätinnen und Kammerräte der AK Niederösterreich arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiten in den zahlreichen Ausschüssen und Gremien der AK Niederösterreich mit. Sie erhalten lediglich einen Aufwandersatz, das amtliche Kilometergeld sowie eine Entschädigung des Verdienstentgangs, soweit ein solcher nachgewiesen wird.

Präsident

Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 130 Prozent des monatlichen Bezugs eines Nationalratsabgeordneten, das heißt die Funktionsgebühr unterliegt der so genannten "Politikerpyramide" (nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.

Die Bezüge der VizepräsidentInnen, Vorstandsmitglieder (auch kooptierte) und des/der Kontrollausschussvorsitzenden kommen 12-mal jährlich zur Auszahlung und werden jeweils zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Ausmaß angepasst wie der Ausgangsbetrag nach § 3 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (monatlicher Bezug eines Mitglieds des Nationalrates). Der Präsident und die anderen FunktionärInnen der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension.

Direktorin

Die Direktorin als Leiter des Kammerbüros mit rund 450 MitarbeiterInnen erhält ein monatliches Entgelt auf der Grundlage der Dienstordnung und der Bezügerichtlinie. Die Stellvertreter der Direktorin schöpfen die nach den geltenden Regelungen vorgesehenen Höchstgrenze von 90 Prozent des Bezuges nicht aus, sie erhalten in Niederösterreich 85 Prozent des Entgelts der Direktorin.


 Gehälter und Funktionsgebühren 
Präsident€ 6.957,10 (netto)
Vizepräsident/in€ 3.451,65 (brutto)
(koopt.) Vorstandsmitglieder bzw. Kontrollausschussvorsitzende/r€ 1.140,41 (brutto)
Direktorin€ 8.888,84 (netto)
Direktor-Stellvertreter€ 7.700,13 (netto)

Stand: Februar 2024

Anmerkung: Funktionsgebühren können nicht netto dargestellt werden, weil sie zu den beruflichen Bezügen zuzurechnen sind und individuell versteuert werden müssen. 

Kontakt

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3100 St. Pölten

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