Geld zurück bei Zugverspätungen
So kommen Sie zu einer Entschädigung!
Mit dem KlimaTicket Ö ist es möglich, ein Jahr alle Linienverkehre (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet zu nutzen: regional, überregional und österreichweit.
Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.
Das KlimaTicket Ö kostet 1.300 Euro.
Reisende bis einschließlich 25 und ab 65, sowie Menschen mit Behinderung zahlen 975 Euro.
Kategorie | Ab 1.8.2025 | Ab 1.1.2026 | ||
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KlimaTicket Ö Classic | 1.300 Euro | 1.400 Euro | ||
KlimaTicket Ö Jugend / Senior/ Spezial | 975 Euro | 1.050 Euro | ||
Aufpreis Familie | + 130 Euro | + 140 Euro |
Beim VOR KlimaTicket werden zwei Ticketkategorien unterschieden:
Ostregion (VOR) - Varianten (Preise ab 1.9.2025) | Abbucher/Vorausszahler jährlich | monatliche Abbuchung |
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VOR KlimaTicket MetropolRegion Vollpreis | + Euro | 939 Euro |
VOR KlimaTicket MetropolRegion Senior* | 635 Euro | 656 Euro |
VOR KlimaTicket MetropolRegion Jugend/Spezial* | 765 Euro | 806 Euro |
VOR KlimaTicket Region Vollpreis | 533 Euro | 543 Euro |
VOR KlimaTicket Region Senior* | 400 Euro | 410 Euro |
VOR KlimaTicket Region Jugend/Spezial* | 400 Euro | 410 Euro |
* Senior:innen: ab dem 65. Geburtstag, Jugend: bis zum 26. Geburtstag, Spezial: für Menschen mit Behinderung (Behinderungsgrad mind. 70%).
Genaueres auf der VOR-Homepage.
WICHTIG für Wien-Umsteiger
Pendler:innen, die auf ihrem Arbeitsweg in Wien umsteigen müssen (Bsp.: von Wiener Neustadt über Wien nach St. Pölten), brauchen laut VOR-Serviceline ein "Metropolregionalticket".
laut AGB für den Kauf des KlimaTicket Ö – Kündigung (gültig ab 01.01.2025)
17.1. Während der Gültigkeitsdauer kann das Ticket ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels Kündigungsformular gekündigt werden. Der Beginn eines neuen Gültigkeitsmonats bestimmt sich durch den beim Erwerb des Tickets gewählten Gültigkeitsbeginn und fällt demnach auf den ziffernmäßig gleichen Kalendertag jedes Monats. Eine wirksame Kündigung bedarf eines eigenhändig unterfertigten Kündigungsformulars sowie der nachweislichen Rückgabe des Tickets bei einer Servicestelle. Im Falle einer Kündigung wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises (siehe Anhang 4).
17.2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht
In sämtlichen Fällen ist das Ticket gemeinsam mit dem eigenhändig unterfertigten Kündigungsformular innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen des Kündigungsgrundes nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben. Bei der außerordentlichen Kündigung entfällt das Kündigungsentgelt.
17.3. Bei Todesfall der Inhaberin bzw. des Inhabers des Tickets wird dem Erbberechtigten oder dem Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Ticketpreises gebührenfrei erstattet. Dafür sind das Kündigungsformular mit einer Kopie der Sterbeurkunde, ein Nachweis der Erbberechtigung sowie das Ticket nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.
17.4. Wurde bei Vertragsabschluss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann der Vertragserneuerung innerhalb der im Einladungsschreiben zur Vertragserneuerung angegebenen Zahlungsfrist schriftlich widersprochen werden. Der schriftliche Widerspruch mit eigenhändiger Unterschrift ist entweder postalisch (empfohlen wird per Einschreiben) an KlimaTicket Kundenservice, Postfach 100, 1020 Wien zu senden, per Kontaktformular (mit eingescannter Unterschrift) zu übermitteln oder nachweislich bei einer Servicestelle abzugeben.
VOR
Für alle VOR-Jahreskartenverträge (Strecken-Jahreskarte, VOR KlimaTicket Region oder MetropolRegion) welche mit einem Gültigkeitsbeginndatum ab 1.1.2025 abgeschlossen wurden gelten folgende Kündigungsregeln:
Die VOR-Jahreskarten können unter Einhaltung der Kündigungsfristen erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von sieben Monaten ab Gültigkeitsbeginn schriftlich und ohne Angaben von Gründen zu jedem Monatsletzten gekündigt werden.
Im Falle einer regulären Kündigung nach Ablauf von sieben Monaten ist eine Tarifersatzleistung lt. Tarifbestimmungen von einem Zwölftel des jeweiligen Jahreskartenpreises zu entrichten.
Die Kündigung wird erst durch nachweisliche Rückgabe (bis spätestens zum 4. Kalendertag des Folgemonats) aller zum Zeitpunkt der Kündigung dem betreffendem Jahreskartenvertrag zugeordneten Karten wirksam.
Mehr auf Tarifbestimmungen VOR ab 1. Juli 2025 - 2.5.1.9. Kündigung
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