20.4.2016

Vollversammlung - Gerechtigkeit muss sein

AKNÖ-Präsident Haneder im ArbeitnehmerInnen-Parlament

AKNÖ-Präsident Hermann Haneder behandelte in seiner Ansprache vor dem NÖ ArbeitnehmerInnen-Parlament neben aktuellen Themen wie die Arbeitsmarktöffnung für osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten und die Schließung der ATW Hainburg auch die neue AK-Kampagne „Gerechtigkeit muss sein“.

Überschattet wird die Sitzung von den aktuellen Entwicklungen in Niederösterreich. „Die Schließung der ATW in Hainburg hat Bestürzung ausgelöst, da gehen wir Kammerräte nicht drüber hinweg“, hält AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fest. Umstritten sei daher auch die Idee der weiteren Privatisierungen: „Ich glaube, der Staat und das Land sollten Eigentümer zentraler Versorgungsleistungen bleiben. Das ist eine der Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik.“ Er tritt daher für eine klare Absage des ArbeitnehmerInnen-Parlaments zu Privatisierungen ein. Wichtiges Thema war auch die Langzeitversichertenregelung, die seit den Antrittsinterviews der neuen ÖAAB-Chefin Mikl-Leitner wieder diskutiert wird. In ihren Wortmeldungen sprachen sich die Kammerätinnen und Kammerräte für einen Erhalt bzw. für Neuregelungen aus, die Menschen mit langer Lebensarbeitszeit weiterhin den Pensionsantritt ermöglichen soll.

Frühlingskampagne der Arbeiterkammer

"Gerechtigkeit muss sein!“ Das ist der Slogan der diesjährigen Frühlingskampagne der Arbeiterkammer. „Für mich ist dieser Slogan gleichzeitig das Motto der Sitzung des ArbeitnehmerInnen-Parlaments“, erklärt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder, „und ich fordere ganz besonders, dass wir unser Augenmerk auf Menschen mit Behinderung legen, die faire Chancen am Arbeitsmarkt brauchen. Deswegen beschäftigen wir uns auch intensiv mit der Lage dieser Gruppe von ArbeitnehmerInnen.“ Der AKNÖ-Präsident will die Integration von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt forcieren. Ein wichtiger Schritt dazu ist der Rechtsanspruch für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung. Mit dieser Hilfe können Menschen mit Behinderung ihre Berufstätigkeit besser ausüben. Obwohl diese persönliche Assistenz in einer von Österreich ratifizierten UN-Konvention beinhaltet ist, gibt es sie nicht flächendeckend. Teilweise ist das Bundessozialamt zuständig, teilweise das Land. Die AKNÖ will erreichen, dass im nächsten Finanzausgleich die Finanzierung gesichert wird.

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