Gremien und Institutionen

Die AK Niederösterreich hat als Sozialpartner nicht nur das Recht 

  • auf  Begutachtung von Gesetzesvorlagen,

  • auf  die Einbringung von Vorschlägen in gesetzgebenden Körperschaften oder

  • zur Formulierung von Gesetzesentwürfen im zentralen Interessenbereich der Sozialpartner – etwa beim Arbeits- und Sozialrecht.

Im Rahmen der Gerichtsbarkeit wirkt die AK Niederösterreich ebenfalls mit und erbringt zum Beispiel Vorschläge für die Ernennung von Laienrichter:innen bei Arbeits- und Sozialgerichten.

Darüber hinaus vertritt sie mit ihren Funktionärinnen und Funktionären und mit ihren Expertinnen und Experten die Interessen der niederösterreichischen Beschäftigten in verschiedenen Kommissionen,  Beiräten, Ausschüssen und Vereinen.

Das beinhaltet beispielsweise die Mitwirkung bei Fragen des Lehrlingswesens, bei der Kontrolle von Arbeitsbedingungen, bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen, in der Wettbewerbspolitik und im Kartellwesen, in der Arbeitsmarktpolitik, in der Konsumentenpolitik und in zahlreichen Förderungseinrichtungen.

In sozialpolitischen Belangen besteht ein wichtiger Tätigkeitsbereich in der Entsendung von Vertreter:innen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungen, die als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften organisiert sind.

Dadurch wird sichergestellt, dass nicht nur die AK-Mitglieder, sondern die Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes positiv beeinflusst werden und der soziale Frieden als wirtschaftlicher Vorteil gewahrt bleibt.

Kontakt

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AK Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten

Telefon: +43 5 7171
mailbox@aknoe.at

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