So viel Lohn steht mir zu
Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer:innen einer bestimmten Branche (z.B. Handel, Güterbeförderung,...) mit der Arbeitgeber-Seite (Wirtschaftskammer) aushandelt.
Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab. Kollektivverträge bringen regelmäßige Einkommenserhöhungen und faire Arbeitsbedingungen.
98 Prozent aller Arbeitnehmer:innen in Österreich sind durch rund 800 Kollektivverträge abgesichert. Diese verhelfen den ArbeitnehmerInnen zu vielen Rechten und Ansprüchen, die nicht in Gesetzen geregelt sind.
MIT Kollektivvertrag | OHNE Kollektivvertrag |
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Gehalt: mind. Euro 2.258 brutto jährliche KV-Erhöhung Vorrückung alle 2-3 Jahre | Gehalt: mit dem Chef zu vereinbaren |
Kündigung: besserer Kündigungsschutz nach 5 Dienstjahren: Kündigung nur vierteljährlich möglich | Kündigung: nach dem Gesetz, zum 15. und Monatsletztem |
Überstunden: Überstundenzuschlag: 50 %, 100 % und 70 %, je nach Lage der Arbeitszeit | Überstunden: Laut Gesetz immer nur 50 % |
Zusätzliche Leistungen: Jubiläumsgeld nach 20/25/35/40 Jahren plus 2 freie bezahlte Tage Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. + 14.) | Zusätz. Leistungen: kein Jubiläumsgeld keine freien bezahlten Tage kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
MaschinenbautechnikerIn, 40 Jahre mit 25 Jahren Berufserfahrung
MIT Kollektivvertrag | OHNE Kollektivvertrag |
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Lohn: mind. Euro 2.500 bis 3.900 brutto je nach Tätigkeit jährliche KV-Erhöhung Vorrückung alle 2-3 Jahre | Lohn: mit dem Chef zu vereinbaren |
Zulagen:
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage Nachtarbeitszulage (22–6 Uhr) Schichtzulage Montagezulage Vorarbeiterzuschlag Zuschläge bei Sonntagsarbeit Überstunden: 100 % ab 19:00 Uhr Höherer Stundensatz am Feiertag | Zulagen: keine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage keine Nachtarbeitszulage (22–6 Uhr) keine Schichtzulage keine Montagezulage kein Vorarbeiterzuschlag keine Zuschläge bei Sonntag-sarbeit keine 100 % Überstunden-zuschläge ab 19:00 Uhr kein höherer Stundensatz am Feiertag |
Zusätzliche Leistungen: Elternkarenzzeiten werden teil-weise für Vorrückung angerechnet Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. + 14.) | Zusätzliche Leistungen: Elternkarenzzeiten werden nicht für Vorrückung angerechnet kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
Kollektivverträge gelten in Österreich für alle Arbeitnehmer:innen, auch wenn sie nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Trotzdem ist es überaus wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Je mehr Mitglieder hinter der Gewerkschaft stehen, desto besser ist ihre Verhandlungsmacht und somit letztendlich das Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmer:innen.
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