12.7.2023

Krank im Urlaub: Wie Sie nicht draufzahlen

Lebensmittelvergiftung in Deutschland, Mopedunfall in der Türkei oder Sonnenstich in Griechenland: Medizinische Behandlungen im Urlaub können sehr teuer werden. „Die E-Card gilt nur bei Ärzt:innen und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben“, warnt AK Niederösterreich-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum und rät, sich vor Reiseantritt Gedanken über die Krankenversicherung zu machen und im Zweifelsfall eine Reiseversicherung abzuschließen.

Man sollte meinen, dass sie überall gilt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card. In der EU wird sie anerkannt, ebenso in praktisch allen europäischen Ländern, die nicht in der EU sind. Allerdings: Im Detail wird es sehr schnell sehr kompliziert. „In Serbien, Bosnien und Montenegro müssen Sie die Karte vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen“, erklärt AK Niederösterreich-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.

In der Türkei gilt die E-Card nicht. Dort ist ein Betreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber oder bei der ÖGK erhältlich ist. Dieser muss gegen einen örtlichen Krankenschein getauscht werden. 

Bargeld statt E-Card

In Ländern, in denen die E-Card nicht gilt, muss die Arztrechnung vorerst selbst bezahlt werden. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann gegen Vorlage der Rechnung bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Erkundigen Sie sich, ob Sie über ihre Kreditkarte oder ihren Automobilclub unfall- und krankenversichert sind“, rät der AK-Sozialrechtsexperte, „wer auf Nummer Sicher gehen will, kann eine private Reiseversicherung für den Urlaub abschließen.“ Auch in Staaten, in denen die E-Card gilt, können Selbstbehalte oder Vorabzahlungen anfallen.

AK-Tipp: Wenn Sie für eine Behandlung im Ausland bezahlen müssen:

  • Verlangen Sie eine Rechnung mit
    - detaillierter Auflistung der erbrachten Leistungen (z.B. Injektion, Wunde nähen…) und Medikamente
    - Name und Anschrift des Behandlers
    - Angabe von Steuern und Abgaben.
  • Je ausführlicher, desto mehr kann die Krankenkasse zurückerstatten.
  • Lassen Sie die Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausstellen. 
  • Reichen Sie die Rechnung samt Zahlungsbeleg ein.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle

E-Mail: presse@aknoe.at

Sekretariat: +43 5 7171 21941

Journaldienst:
Tel: +43 5 7171 21900
Fax: +43 5 7171 21999

Das könnte Sie auch interessieren

Familie beim Wanderurlaub am See

Passende Reiseversicherung finden

Finden Sie heraus, welche Reiseversicherung Sie für Ihren Urlaub brauchen.

Ein junger Mann wartet am Flughafen.

Urlaubsflop: So reklamieren Sie richtig!

Was tun, wenn das Hotel eine Enttäuschung oder der Flug überbucht war? Tipps, hilfreiche Links und ein Musterbrief für die erfolgreiche Reklamation.

Reisequiz: Testen Sie Ihr Wissen!

All-In, pauschal oder individual - wie reisefit sind Sie?