Im ersten Halbjahr: 82.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchten Hilfe der AK Niederösterreich
82.000 Arbeitnehmer:innen haben allein im ersten Halbjahr die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. Das zeigt eine Auswertung der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen der Kammer. „Wir haben 38,1 Millionen Euro für die Betroffenen erreicht“, zieht AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser Bilanz. Auffällig waren diesmal gehäufte Probleme mit ungerechtfertigten Entlassungen. Bei den Insolvenzen von Kika/Leiner und Forstinger konnten wir den Beschäftigten rasch helfen.„Bei einem großen Teil der Anfragen konnten unsere Expert:innen schon mit einer Beratung weiterhelfen, etwa indem sie die Lohnabrechnung überprüften“, schildert AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
„Für mehr als 7.400 Arbeitnehmer*innen mussten wir ausstehende Löhne und Gehälter beim Arbeitgeber einfordern oder diese für sie vor Gericht einklagen beziehungsweise ihre Ansprüche nach einer Insolvenz sichern.
Das schließt unsere sozialrechtlichen Vertretungen ein, also etwa, wenn wir schwer kranken Arbeitnehmer*innen helfen, zu einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu kommen. Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen.“
Probleme mit ungerechtfertigten Entlassungen
Auffällig waren aus Sicht der Arbeitsrechtsexpert:innen gehäufte Probleme
- mit ungerechtfertigten Entlassungen bzw.
- die Nichtbezahlung von Entgeltbestandteilen, z.B. Altersteilzeitgeld und Gewinnbeteiligungen.
Zwei typische Fälle schildert Thomas Kaindl, Leiter des Bereichs Regionale Aufgaben der AK Niederösterreich, der für die Bezirksstellen zuständig ist.
„Ein Busfahrer aus dem Bezirk Neunkirchen wurde, nachdem er sich zeitgerecht krankgemeldet hatte, fristlos entlassen“, schildert Kaindl. Da sich der Buslenker keiner Schuld bewusst war und daher dieses Vorgehen nicht hinnehmen wollte, wandte er sich an die AK-Bezirksstelle. „Wir haben alle offenen Zahlungen inklusive Kündigungsentschädigung und Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes bei Gericht eingefordert. Der Dienstgeber wurde zur Zahlung von rund 7.400 Euro verurteilt“, sagt Kaindl.
Ende der Befristung
Eine Dienstnehmerin aus dem Waldviertel hatte ein auf drei Monate befristetes Arbeitsverhältnis. Einen Tag nach Ende der Befristung trat die Dienstnehmerin ihren Dienst in der Erwartung an, nun unbefristet beschäftigt zu sein. „Nach Arbeitsschluss händigte ihr der Dienstgeber jedoch die Abmeldung mit der Begründung Zeitablauf aus“, schildert Kaindl.
Da die Befristung schon abgelaufen war, hätte sie der Arbeitgeber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen können. „Wir haben die offenen Ansprüche eingefordert und vor Gericht Recht bekommen. Mittlerweile liegt ein vollstreckbarer Zahlungsbefehl in der Höhe von rund 4.400 Euro vor“, so Kaindl.
„Für eine Entlassung müssen triftige Gründe vorliegen, durch die dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung mit einer allfälligen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist“, erklärt die Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, Doris Rauscher-Kalod.
Für Arbeiter:innen und Angestellte gibt es nach wie vor unterschiedliche Gründe, die eine Entlassung rechtfertigen. „Solche Gründe konnten in mehreren unserer Fälle vor Gericht nicht glaubhaft gemacht werden, weshalb die Entlassungen nicht gerechtfertigt waren“, so Rauscher-Kalod.
Insolvenz von Kika/Leiner und Forstinger
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