Rechtsanspruch auf den Papamonat
Im Sommer 2019 wurde der Rechtsanspruch auf einen Papamonat nach der Geburt des Kindes beschlossen. Trotz dieses Erfolgs wird sich die AK aber für weitere Verbesserungen einsetzen: Derzeit bekommen Väter für den Papamonat den sogenannten Familienzeitbonus von 700 Euro. Gehen sie später allerdings in Karenz, werden die 700 Euro vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Hier ist eine eigenständige Geldleistung in der Höhe von 80 Prozent des letzten Monatseinkommens für den Papamonat – zusätzlich und nicht als Teil des späteren Kinderbetreuungsgeldes – notwendig.