OGH-Urteil zu Sonderzahlung nach Kündigung im Krankenstand
Ein richtungsweisendes Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) gefällt: Ein Personaldienstleister aus Niederösterreich hatte einen Leiharbeiter während eines Krankenstands gekündigt. Die Entgeltfortzahlung war über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus bis zum Ende des Krankenstands des nun ehemaligen Mitarbeiters zu leisten. Für diesen Zeitraum zahlte die Firma aber nur den Lohn ohne anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld für die Krankenstandstage. Der Betroffene wandte sich an die AK Niederösterreich. Drei Instanzen später stellte der OGH klar: Leiharbeiter*innen müssen über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus Sonderzahlungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung erhalten, wenn sie gekündigt werden.