Kreditzinsen – der OGH und der VfGH entscheiden zugunsten der Verbraucher:innen

Verbraucher:innen, die wegen der Corona-Pandemie von April 2020 bis Jänner 2021 Einkommensausfälle hatten – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – und denen die Bezahlung bestehender Kredite nicht mehr zumutbar war, mussten Banken die Kreditraten stunden. Der OGH hat bereits im Dezember 2021 entschieden, dass den Kreditnehmer:innen während der Stundung auch keine Zinsen verrechnet werden durften. Dies hat nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigt, indem er einen von 403 Banken eingebrachten Antrag auf Aufhebung der entsprechenden Bestimmung im dazugehörigen Gesetz abgewiesen hat. Bei laufenden Krediten müssen die Banken bereits verrechnete Zinsen rückwirkend mit dem Datum der Belastung korrigieren und eine Neuberechnung des Kredites sowie der Kreditraten vornehmen. Bei bereits vollständig zurückgezahlten Krediten müssen Kreditnehmer:innen allerdings aktiv werden und die Bank zur Korrektur auffordern sowie ein Konto für die Rückzahlung der Zinsen bekannt geben.

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