Freistellung für Eltern bei Rehabilitations-Begleitung
Die AK Niederösterreich hat sich lange dafür eingesetzt, 2023 war es endlich so weit: Seit 1. November 2023 haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung, um ihr Kind bei einem stationären Reha-Aufenthalt zu begleiten. Der Anspruch auf Reha-Begleitung steht Arbeitnehmer:innen pro Kind jeweils im Höchstausmaß von vier Wochen pro Kalenderjahr zu. Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Wahl- oder Pflegekinder sowie für leibliche Kinder des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten. Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist möglich. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn die gleichzeitige Begleitung beider Elternteile therapeutisch notwendig ist und vom Sozialversicherungsträger bewilligt wurde. Die Freistellung kann zwischen den Betreuungspersonen geteilt werden, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu betragen hat. Eine Kombination der Reha-Begleitung mit anderen Freistellungsansprüchen wegen Dienstverhinderung zur Begleitung eines Kindes nach dem Angestelltengesetz oder dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch oder einer Pflegefreistellung ist im selben Anlassfall nicht zulässig. Die Initiative dafür wurde 2021 in der AK Niederösterreich entwickelt und – auf Druck der AK – oftmals und lange im Sozialausschuss des Nationalrates diskutiert, bis sie endlich beschlossen wurde.