Erster Erfolg bei Sammelklagen in der EU
Seit langer Zeit fordert die AK, aufgrund der Erfahrungen der Finanzkrise und des Dieselskandals, die Einführung europaweiter Gruppenklagen. Ein erster Erfolg zeichnete sich hier 2019 ab. Der EU-Ministerrat hat sich im November auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt. Die Richtlinie sieht vor, dass künftig zugelassene Verbraucherverbände bei Massenschadensfällen für geschädigte VerbraucherInnen auf Schadenersatz klagen können. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission auf eine gemeinsame Linie einigen.