1.12.2023

E-Card: Wer zwei Jobs hat, zahlt doppelt

Im November wird das Serviceentgelt für die E-Card eingehoben. Heuer beträgt es 13,35 Euro. Bei Arbeitnehmer:innen, die zwei Jobs ausüben, wird dieser Betrag zweimal eingehoben. „Beantragen Sie die Rückerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse", empfiehlt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser. Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, ob die Gebühr abgezogen wurde.
Einmal im Jahr ist sie fällig, die Servicegebühr für die E-Card. Im November hebt der Arbeitgeber den Betrag ein und leitet ihn an die ÖGK weiter. Heuer sind das 13,35 Euro. Während mitversicherte Ehegatt:innen und Lebensgefährt:innen keine E-Card-Gebühr mehr entrichten müssen, sieht das bei Beschäftigten anders aus, die mehr als einen Arbeitsplatz haben. Wer zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, dem werden die 13,35 Euro zweimal abgezogen.

„Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert, den Lohnzettel genau anzusehen", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Das einbehaltene Service-Entgelt von 13,35 Euro sollte auf dem Lohnzettel ersichtlich sein.

So funktioniert die Rückerstattung: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag an die ÖGK und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet. Das Formular finden Sie zum Download unter https://noe.arbeiterkammer.at/ecard

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