Haushaltsversicherungen
Wie Sie die passende Versicherung finden und was Sie im Schadensfall beachten müssen.
Die Vorweihnachtszeit neigt sich dem Ende zu, der Heilige Abend steht vor der Tür. Adventkränze sind nun meist schon mehrere Wochen alt und werden langsam trocken. Und auch der ein oder andere Christbaum wartet schon länger auf seinen Einsatz. Gerade um Weihnachten kommt es deshalb jedes Jahr zu zahlreichen Bränden, verursacht von Kerzen.
Das passierte auch einer Frau aus dem Bezirk Lilienfeld. Sie übersah eine brennende Kerze, verließ das Haus – und die gesamte Küche brannte ab. Die Versicherung lehnte die Übernahme des Schadens zunächst ab. Zum Glück hat sich die Frau an die AK gewandt.
„Unsere Expert:innen haben erreicht, dass die Versicherung nach einer neuerlichen Prüfung nun doch etwa die Hälfte des Schadens - 20.000 Euro – übernommen hat“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Nur mal eben kurz aus dem Haus gegangen, war die Katastrophe perfekt. Eine Frau aus dem Bezirk Lilienfeld hatte eine Kerze übersehen, die sie zuvor angezündet hatte. Die Kerze löste einen Brand aus – und verursachte einen enormen Schaden. Als sich die Betroffene nach dem ersten Schock an ihre Versicherung wandte, fiel sie aus allen Wolken. Denn die Versicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab.
Die Begründung: Es handle sich um grobe Fahrlässigkeit und diese sei nicht versichert. Von grober Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn es sich um „auffallende Sorglosigkeit“ handelt, das bedeutet, wenn ein Fehler einem sorgfältigen Menschen in derselben Situation keinesfalls passieren würde. Ein klassisches Beispiel dafür ist das vergessene Öl auf der heißen Herdplatte.
Im Gegensatz zu leichter Fahrlässigkeit ist grobe Fahrlässigkeit erst in neueren Verträgen standardmäßig meist mitversichert. In älteren, schon lange bestehenden Verträgen ist sie oft von der Versicherung ausgeschlossen. Außerdem ist es oft nicht einfach zu beurteilen, welcher Grad an Fahrlässigkeit im Einzelfall vorliegt. So war es auch bei dieser Betroffenen.
Verzweifelt wandte sich die Frau an die AK-Konsumentenberatung. Es stellte sich heraus, dass die Frau nicht leichtfertig gehandelt hatte, sondern aufgrund einer Erkrankung die Kerze vergessen hatte. „Wir nahmen Kontakt mit der Versicherung auf und erklärten die Sachlage. Die Versicherung hat nach unserer Intervention eingelenkt und in diesem speziellen Fall einen Teil der Schadenssumme - 20.000 Euro - angeboten“, sagt Alexander Hosner, Versicherungsexperte der AK Niederösterreich. Die Betroffene hat ihr persönliches Weihnachtswunder schon erlebt – denn die Summe ist bereits auf ihrem Konto eingetroffen.
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