Stundungen von Mieten und Kreditrückzahlungen
Die AK hat sich erfolgreich für die Stundung von Mieten, Kreditrückzahlungen und Versicherungsprämien bei von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffenen Menschen eingesetzt. Allerdings wurde von der Bundesregierung kein Zinsenstopp bei Krediten und keine Lösung für Betroffene nach Ablauf der Regelung vorgesehen. Bei Fälligstellung der Rückstände könnten diese erneut in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Übernahme der Mietzinsnachzahlungen von Einkommensschwachen durch einen Unterstützungsfonds wäre sinnvoll.